Tierschutz auf Social Media

Tierleid konsequent melden

Jede Reaktion auf einen Tierleid-Beitrag, auch ein wütendes Gesicht, verschafft ihm mehr Reichweite. Wirksam ist die Meldung: zuerst auf der Plattform, dann zusätzlich bei SMACC.

Tierschutz auch online

Melden Sie konsequent!

Auch wenn die Anbieter bei Tierleidinhalten nicht reagieren, sind wir alle als TierfreundInnen, Creators und NutzerInnen in der Verantwortung. Hier erklären wir, was Sie tun können, wenn Sie in den sozialen Medien auf Tierleidinhalte stossen.

Eine Reaktion, auch eine negative wie ein wütendes Gesicht, ist genau das, was TierquälerInnen erreichen wollen. Ganz gleich, ob es sich dabei um Schock oder Ablehnung handelt: Je mehr Klicks, Kommentare oder Reaktionen solche Inhalte erhalten, desto mehr Reichweite erlangen sie.

Das Merkblatt zeigt, wie Sie solche Inhalte einordnen und darauf reagieren können. Mit der Beispielnachricht weisen Sie Bekannte privat auf einen bedenklichen Beitrag hin, etwa wenn Sie markiert wurden oder Ihnen jemand ein Video geschickt hat.

Merkblatt «Tierschutz auch online»: Ablaufschema mit zwei Fragen. Dient der Inhalt erkennbar der Aufklärung, darf man reagieren; sonst nicht reagieren, auf der Plattform und bei SMACC melden. Ist die Tierqual in der Schweiz entstanden, Material sichern und die Polizei informieren.
Merkblatt «Tierschutz auch online» der SUST. Ein Klick öffnet die grosse Fassung.
Doppelt melden

So melden Sie Tierleid richtig

Je mehr NutzerInnen wie Sie und wir proaktiv gegen die Tierleid-Darstellung vorgehen, desto grösser wird der Druck auf die sozialen Netzwerke.

  1. Auf der Plattform melden

    Melden Sie den Inhalt zuerst auf der Plattform, auf der er veröffentlicht wurde. Videoanleitungen der Social Media Animal Cruelty Coalition (englisch):

    Facebook · Instagram · TikTok · X (Twitter)

  2. Zusätzlich bei SMACC melden

    Wegen der riesigen Menge an Tierquälereiinhalten in den sozialen Medien hat SMACC eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Melden Sie den Inhalt danach auch auf diesem Formular.

    Report a concern (englisch)

  3. Nicht kommentieren, nicht teilen

    Melden Sie Tierquälereiinhalte, anstatt sie zu kommentieren oder zu teilen. Auch Kritik und Empörung machen einen Beitrag für die Plattform interessanter und verbreiten ihn weiter.

In der Schweiz entstanden? Bitte sichern Sie das Material!

Ist deutlich erkennbar, dass die dargestellte Tierqual in der Schweiz entstanden ist, machen Sie eine Bildschirmaufnahme des Inhaltes und sichern Sie den Link. Machen Sie auch eine Bildschirmaufnahme vom Profil der Erstellerin oder des Erstellers, welche erkennbar Name, Wohnort und den Beitrag abbildet. Informieren Sie dann bitte die Polizei im Wohnort der Erstellerin oder des Erstellers.

Zum Beispiel im Kanton Zürich: Tierschutzverstoss melden

Es lohnt sich

Lassen Sie sich nicht entmutigen

Das Melden von Tierleidinhalten in sozialen Medien lohnt sich! Egal wie frustrierend es erscheinen mag: Die Arbeit von SMACC bestätigt, dass das Melden von Inhalten entscheidend und erfolgreich zur Entfernung von Tierleidinhalten beiträgt.

Eine ausführliche Erklärung (in englischer Sprache), warum sich das Melden lohnt, finden Sie in diesem Beitrag der Social Media Animal Cruelty Coalition (SMACC).

Wie Sie erkennen, ob ein Beitrag Tierleid zeigt, erklärt der Leitfaden «Tierleid erkennen».

Direkt bei uns melden

Sie können Tierleid-Inhalte auch der SUST melden. Schicken Sie uns dazu den Link zum Beitrag per E-Mail, nicht das Video selbst. Die SUST prüft jede Meldung und meldet sich, wenn sie mehr wissen muss.

info@susyutzinger.ch

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