Mit einem Legat, einer Erbeinsetzung oder einer Trauerspende geben Sie Ihre Werte über das Leben hinaus weiter – und schenken Tieren in Not eine Zukunft.
Es braucht Mut, sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen. Doch wer es tut, gewinnt etwas Wertvolles: die Gewissheit, dass der eigene Wille zählt – und dass die Werte eines Lebens weiterwirken.
Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, was Sie Ihren Nahestehenden und der Welt hinterlassen. Neben Ihren Liebsten können Sie auch eine Organisation Ihres Vertrauens berücksichtigen. Ihre Familie wird dabei nicht benachteiligt: Die gesetzlichen Pflichtteile bleiben geschützt.
Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Pflichtteile wurden gesenkt – Sie können heute über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen als früher.
Ob fester Betrag, Anteil am Nachlass oder Spende im Trauerfall – jeder Weg ist wertvoll. Wir beraten Sie gerne, welcher am besten zu Ihrer Situation passt.
Sie setzen im Testament einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert zugunsten der SUST ein – einfach, klar und ohne dass die Stiftung Erbin wird. Ihre Erbinnen und Erben bleiben unangetastet im Zentrum.
Beraten lassen
Sie setzen die SUST für einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses als Erbin ein – allein oder neben weiteren Erben. So wirkt Ihr Lebenswerk dauerhaft im Tierschutz weiter.
Beraten lassen
Im Gedenken an einen geliebten Menschen, der dem Tierschutz verbunden war: Statt Blumen und Kränzen kommt der Gegenwert Tieren in Not zugute. Wir unterstützen Sie unkompliziert bei der Organisation.
Trauerspende anfragenBestellen Sie unseren kostenlosen Ratgeber oder verschaffen Sie sich online einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Wir nehmen uns persönlich Zeit für Ihre Fragen – vertraulich, unverbindlich und kostenlos.
Von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift – oder öffentlich beurkundet. Vorlagen finden Sie in unserem Ratgeber.
Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf – zum Beispiel bei der kantonalen Hinterlegungsstelle oder bei Ihrem Notariat.
Fragen zu Erbschaft, Testament, Legat oder Trauerspende? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir zeigen Ihnen in Ruhe Ihre Möglichkeiten auf. Diskretion ist für uns selbstverständlich.
Geschäftsführer · Ihr persönlicher Ansprechpartner für Nachlassfragen
«Ein Nachlassgespräch ist ein Vertrauensbeweis. Ich nehme mir gerne persönlich Zeit für Sie – ohne Verpflichtung und in Ihrem Tempo.»
Bei rechtlichen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Nachlass stehen Ihnen zwei Mitglieder unseres Stiftungsrats zur Seite – beide praktizierende Rechtsanwälte. Sie sind im Schweizer Erbrecht zu Hause und begleiten Sie kompetent, sorgfältig und vertraulich.
Unser kostenloser Ratgeber führt Sie durch die erbrechtliche Situation in der Schweiz: Sie erfahren, wie Sie Ihren letzten Willen verfassen, und erhalten Beispiel-Formulierungen für Ihr Testament.
Ratgeber kostenlos bestellenDeinAdieu ist das erste Schweizer Online-Portal zum selbstbestimmten Lebensende. Der unabhängige, gemeinnützige Verein unterstützt Sie dabei, Ihren letzten Willen zu regeln – mit einem kostenlosen Testament-Generator und einer kostenlosen Erstberatung durch Erbrechtsspezialisten.
Bitte beachten Sie: Die SUST kann keine Haftung für eine rechtlich einwandfreie Nachlassregelung übernehmen. Bei komplizierten Vermögens- oder Familienverhältnissen empfehlen wir, eine Fachperson beizuziehen und Verfügungen prüfen zu lassen.
Jedes Legat, jede Erbeinsetzung und jede Trauerspende wirkt dort weiter, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird – bei Tieren wie diesen.
Erbeinsetzung: Sie setzen die SUST als Mit- oder Alleinerbin ein und übertragen ihr eine Quote Ihres Nachlasses.
Legat (Vermächtnis): Sie weisen der SUST einen bestimmten Wert zu – einen Geldbetrag, ein Wertschriftendepot, eine Immobilie oder einen persönlichen Gegenstand. Das Legat wird vor der Erbteilung ausgerichtet.
Schenkung: Sie übertragen schon zu Lebzeiten Vermögen und erleben die Wirkung Ihrer Unterstützung unmittelbar mit.
Nein. Die gesetzlichen Pflichtteile Ihrer nächsten Angehörigen bleiben in jedem Fall geschützt. Sie verfügen nur über den frei verfügbaren Teil Ihres Nachlasses – und dieser ist seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 grösser als früher.
Verwenden Sie diese vollständige Bezeichnung, damit Ihr Wille zweifelsfrei umgesetzt werden kann:
Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, Tösstalstrasse 13a, 8488 Turbenthal
IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Ein eigenhändiges Testament muss von A bis Z von Hand geschrieben sein und Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift enthalten. Alternativ können Sie es öffentlich beurkunden lassen. Beispiel-Formulierungen finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber.
Ja. Als gemeinnützige Stiftung ist die SUST steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt vollumfänglich dem Tierschutz zugute.
Die SUST ist aktuell nicht Zewo-zertifiziert. Wir orientieren uns jedoch bewusst an den Zewo-Standards mit dem Ziel der Zertifizierungsfähigkeit. Eine Zertifizierung ist derzeit aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht vorgesehen – die damit verbundenen Aufwände investieren wir lieber direkt in unsere Tierschutzarbeit. Unsere Strukturen und Prozesse richten wir konsequent an den anerkannten Branchenstandards aus und stellen so sicher, dass Ihre Spende transparent und wirkungsvoll eingesetzt wird.
Ja. Sie können in Ihrer Verfügung eine Zweckbestimmung festhalten – etwa zugunsten der Soforthilfe, der Kastrationsprojekte, eines unserer Tierwaisen-Hospitäler oder der Schweizer Tierheimunterstützung. Gerne unterstützen wir Sie bei der passenden Formulierung. Wie die SUST ihre Mittel insgesamt einsetzt, legt sie zudem in den Jahresberichten offen.
Nein, das ist nicht nötig – wir freuen uns aber, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. So können wir Ihre Fragen beantworten und Ihnen zeigen, wie Ihre Zuwendung wirkt. Selbstverständlich behandeln wir alles vertraulich.
In der Todesanzeige wird darum gebeten, anstelle von Blumen und Kränzen die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz zu berücksichtigen (Spendenkonto: IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9, Vermerk mit dem Namen der verstorbenen Person). Auf Wunsch informieren wir die Angehörigen über die eingegangenen Spenden mit einem persönlichen Dankesschreiben. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie unkompliziert, auch bei den passenden Formulierungen.
Da die Testamentseröffnung Zeit braucht, sollte Ihr Tier ab dem ersten Moment betreut sein. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, halten Sie wichtige Informationen (Tierarzt, Futter, Medikamente) schriftlich fest und prüfen Sie eine ergänzende erbrechtliche Anordnung. Wir beraten Sie gerne.
Wir sind gerne persönlich für Sie da: +41 52 202 69 69 oder benjamin.altorfer@susyutzinger.ch
Was Ihnen im Leben wichtig war, muss mit dem Tod nicht enden. Sprechen Sie mit uns – vertraulich, unverbindlich und in Ihrem Tempo.
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