Die SUST ist bekannt für ihre Tierschutzprojekte in der Schweiz und in vielen anderen Ländern. Diese Seite zeigt, was dahinter steht: wie entschieden wird, wie die Qualität vor Ort gesichert ist und wer die Mittel kontrolliert.
Die SUST steht für Tierschutzprofis, die an der Front nachhaltigen, zielführenden und bedürfnisorientierten Tierschutz betreiben.
Auch hinter den Kulissen steht die Stiftung für Seriosität und bietet ihren SpenderInnen Sicherheit: durch eine effiziente Struktur, kurze Entscheidungswege, die langjährige Zusammenarbeit mit Partnern, eine vorausschauende Finanzplanung und einen breit zusammengesetzten Stiftungsrat.
Die SUST verfügt über praktisch kein Budget für Werbung oder Marketing. Die SpenderInnen und GönnerInnen sind eine wertvolle, organisch und durch Vertrauen erarbeitete Stütze. Die Infrastruktur der Stiftung ist bescheiden und richtet sich nach der Tierschutzarbeit.
Die Mission beschreibt, woran die Stiftung heute arbeitet. Die Vision beschreibt den Zustand, auf den diese Arbeit hinauslaufen soll.
Die vier Pfeiler – Tierheimunterstützung, Kastrationen, Information und Aufklärung sowie Aus- und Weiterbildung – und die Basis «Soforthilfe» bilden das Grundgerüst der SUST.
Der Fokus bleibt auf den aktuell betreuten Ländern. Bestehende Projekte und Beziehungen werden engmaschig begleitet und nach Möglichkeit vertieft, ohne langfristige Abhängigkeit zu schaffen.
Die SUST lebt effektives und effizientes Arbeiten, sichert Agilität und Knowhow und setzt ihre Stärken resilient für bedürfnisorientierten, wirkungsvollen und nachhaltigen Tierschutz ein.
Alle Menschen verfügen über Informationen und Möglichkeiten, Tiere artgerecht zu behandeln und zu halten sowie ihren Konsum tierleidfrei zu gestalten.
Die Menschheit setzt dieses Wissen bewusst um und übernimmt Verantwortung für ihr Handeln. Tierschutz ist keine Notwendigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Im Tierschutz entscheidet oft die Geschwindigkeit darüber, ob Hilfe noch etwas bewirkt. Die Stiftung ist entsprechend aufgebaut.
Die SUST entwickelt und betreibt ihre Projekte selbst. Dieser Fokus erlaubt es, die Mittel dort einzusetzen, wo sie unmittelbar auf das Leben von Tieren wirken, und die Arbeit den Bedürfnissen vor Ort anzupassen.
Die Organisation ist flach aufgebaut. Das hält die Stiftung handlungsfähig und erlaubt es den Tierschutzprofis, auf neue Entwicklungen und dringende Bedürfnisse rasch zu reagieren.
Rasche Interventionen können im Tierschutz lebensrettend sein. Die Kommunikationswege sind deshalb kurz und Entscheidungen fallen zeitnah, damit Tieren in Not geholfen werden kann.
Die Stiftung nutzt eine bescheidene Infrastruktur, die sich der Tierschutzarbeit anpasst. Für Werbung und Marketing steht praktisch kein Budget zur Verfügung.
Der grösste Teil dieser Arbeit geschieht nicht in Turbenthal, sondern in Tierheimen, in Kliniken und auf der Strasse. Damit dort ankommt, was zugesagt wurde, arbeitet die SUST nach diesen Grundsätzen.
Die SUST ist eine unabhängige und gemeinnützige Tierschutzstiftung. Sie finanziert sämtliche Tierschutzaktivitäten durch Spenden und Legate und erhält keine Gelder aus der öffentlichen Hand.
Die Stiftung gehört keinem Dachverband und keiner anderen Organisation an. Sie entscheidet selbst, wo sie hilft.
Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht werden vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art. 84 Abs. 2 ZGB) jährlich geprüft.
Die Stiftung erhält keine Unterstützung durch die öffentliche Hand. Sie ist von den Steuern befreit; Spenden können je nach kantonalem Steuergesetz abgezogen werden.
Tierschutzprojekte wirken erst über Jahre. Die SUST budgetiert entsprechend sorgfältig und sichert eine nachhaltige finanzielle Basis, damit laufende Projekte auch längerfristig getragen werden können.
Wer die Stiftung führt, ist nicht dem eigenen Gutdünken überlassen. Seit 2010 hält ein schriftlicher Code fest, wie Stiftungsrat und Geschäftsleitung arbeiten und wo die Verantwortung liegt.
Der Code dient der effizienten und langfristigen Verwirklichung des Stiftungszwecks. Er regelt die Verantwortung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung näher und sorgt für klare Führungsstrukturen. Die Stiftung bekennt sich zudem zum Swiss Foundation Code.
Der vorliegende Good Governance Code dient der effizienten und langfristigen Verwirklichung des Zwecks der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz. Er regelt die Verantwortung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung näher und sorgt für klare Führungsstrukturen.
I. Verantwortung und Aufgaben (Art. 5 und 6 der SUST-Stiftungsurkunde)
a) Der Stiftungsrat ist das strategische Führungsorgan und nimmt die mittel- und langfristigen Leitungs- und Kontrollfunktionen wahr. Der Stiftungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Geschäftstätigkeit, die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel, für das Risikomanagement und für ein wirksames Controlling.
b) Über die in Art. 5 und 6 der Stiftungsurkunde umschriebenen Aufgaben hinaus obliegen dem Stiftungsrat insbesondere folgende:
c) Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Geschäftsleitung oder einem anderen Organ zugewiesen sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Stiftungsrates. Im Zweifelsfall entscheidet dieser über die Zuteilung eines Geschäfts.
d) Unter Wahrung seiner Aufsicht und Verantwortlichkeit kann der Stiftungsrat Aufgaben an die Geschäftsleitung delegieren.
II. Arbeitsweise
a) Für die Erfüllung seiner Aufgaben legt der Stiftungsrat zweckmässige Strukturen und Verfahren fest.
b) Der Stiftungsrat legt die Anzahl der jährlichen Sitzungen fest. Bei Bedarf kann der Präsident oder die Präsidentin ausserordentliche Sitzungen einberufen.
c) Der Stiftungsrat sorgt für standardisierte Informationsflüsse zwischen seinen Mitgliedern und der Geschäftsstelle. Er regelt die Vertretung nach aussen und gegenüber Bankinstituten und der Post.
III. Vermeidung von Interessenkonflikten von Stiftungsrat und Geschäftsleitung
a) Die Mitglieder des Stiftungsrates und der Geschäftsleitung sorgen für eine Vermeidung von Interessenkonflikten.
b) Kollidieren Interessen der Stiftung mit Interessen von Mitgliedern des Stiftungsrates bzw. der Geschäftsleitung oder ihnen besonders nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Stiftungsrat offengelegt. In diesem Fall tritt das betreffende Mitglied in den Ausstand.
c) Rechtsgeschäfte der Stiftung mit und insbesondere Aufträge an Mitglieder des Stiftungsrates sind höchstens zu den gleichen Bedingungen wie mit Dritten abzuschliessen und innerhalb des Stiftungsrates offenzulegen.
IV. Übertragung besonderer Aufgaben
a) Der Stiftungsrat kann Aufgaben, die besondere Spezialkenntnisse oder Erfahrungen innerhalb des Stiftungszweckes erfordern, im Rahmen von projektbezogenen besonderen Aufgaben an ein oder mehrere Mitglieder des Stiftungsrates übertragen.
b) Der Stiftungsrat beschliesst die Übertragung von besonderen Aufgaben an einzelne seiner Mitglieder und regelt den Inhalt, die Auflagen und die Bedingungen schriftlich. Die Übertragung von besonderen Aufgaben ist zeitlich zu beschränken.
c) Die Übertragung von besonderen Aufgaben darf nicht höher als branchenüblich entschädigt werden.
V. Entschädigungen
a) Die Mitglieder des Stiftungsrates erbringen, vorbehältlich besonders ausgewiesener Auslagen, ihre Leistungen grundsätzlich unentgeltlich. Eine Präsidialentschädigung wird nicht ausgerichtet. Die Rechtsvertretung der Stiftung in allfälligen Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren wird von Vertrauensanwältinnen oder -anwälten ausserhalb des Stiftungsrates wahrgenommen.
b) Werden ausnahmsweise Entschädigungen ausgerichtet, gelten folgende Grundsätze:
VI. Präsidium
a) Der Präsident bzw. die Präsidentin (das Präsidium) führt den Stiftungsrat.
b) Es leitet dessen Sitzungen und sorgt für eine effiziente Arbeitsweise. Insbesondere gewährleistet es die langfristige zeitliche und inhaltliche Planung (Agenda-Setting) und die ordnungsgemässen Abläufe beim Vorbereiten und Durchführen der Sitzung.
c) Es sorgt für die Wahrung der Vertraulichkeit im Stiftungsrat, um eine offene Diskussion zu gewährleisten.
d) Es überwacht und fördert die Umsetzung der Stiftungsratsbeschlüsse durch die Geschäftsleitung.
VII. Zusammenwirken von Stiftungsrat und Geschäftsleitung
a) Die Geschäftsleitung unterstützt den Stiftungsrat in seiner Entscheidfindung und setzt dessen Entscheidungen um.
b) Die Geschäftsleitung bereitet die Geschäfte des Stiftungsrates vor und vollzieht dessen Beschlüsse. Sie denkt und handelt vorausschauend und bringt Impulse und Vorschläge ein.
c) Sie sorgt dafür, dass der Stiftungsrat über die für seine Aufgaben relevanten Belange zeitgerecht und umfassend informiert wird.
d) Die Geschäftsleitung nimmt in der Regel an den Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teil.
a) Die Geschäftsleitung führt die Geschäftsstelle und die operativen Geschäfte im Hinblick auf die Ziele der Stiftung effizient und wirksam.
b) Sie legt die Prioritäten zur Erreichung der vorgegebenen Ziele im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsrates fest und setzt diese um.
c) Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren den Stiftungsrat vorgängig über allfällige Anstellungen von ihnen nahe stehenden Personen oder über Aufträge an solche Personen.
d) Die Mitglieder der Geschäftsleitung sorgen für eine angemessene Weiterentwicklung ihrer eigenen Führungs- und Fachkompetenzen und derjenigen der Angestellten und regelmässig Beauftragten der Stiftung.
a) Der Stiftungsrat sorgt für ein adäquates internes Kontrollsystem und Risikomanagement.
b) Der Stiftungsrat ist zusammen mit der Geschäftsleitung für eine zielgruppen- und zeitgerechte transparente Kommunikation verantwortlich.
Kollbrunn, den 23. Februar 2010
Wer genauer hinsehen möchte, findet die Namen, die Rechnung und die Projekte an diesen drei Stellen.
Angaben zur Stiftung, Stiftungsrat, Beirat und Geschäftsführung – mit Namen und Funktionen.
Zur OrganisationWas in einem Jahr gelaufen ist, was es bewirkt hat und wie die Mittel eingesetzt wurden. Als PDF zum Herunterladen.
Zu den BerichtenDie vier Pfeiler der Tierschutzarbeit und die Soforthilfe als Basis – wofür die Stiftung überhaupt da ist.
Zum StiftungszweckDie SpenderInnen und GönnerInnen der SUST sind eine wertvolle, organisch und durch Vertrauen erarbeitete Stütze. Ohne sie gäbe es weder die Projekte noch die Strukturen, die auf dieser Seite beschrieben sind.
Lieber gebührenfrei? Spendenkonto IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9 (PostFinance), Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, 8488 Turbenthal. Die Stiftung ist von den Steuern befreit, Ihre Spende können Sie je nach kantonalem Steuergesetz abziehen.
Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz ist bekannt für ihre nachhaltigen Tierschutzprojekte und -aktivitäten in der Schweiz und vielen anderen Ländern. Die SUST steht für Tierschutzprofis, die an der Front nachhaltigen, zielführenden und bedürfnisorientierten Tierschutz betreiben. Doch auch hinter den Kulissen steht diese Organisation für Seriosität und bietet ihren SpenderInnen Sicherheit durch eine effiziente Struktur, schnelle Entscheidungswege, langjährige Zusammenarbeit mit Partnern, vorausschauende Finanzplanung und einen diversifizierten Stiftungsrat.
Professionelle Tierschutzleistung
Die SUST verfügt über praktisch kein Budget für Werbung oder Marketing. Die SUST-SpenderInnen und -GönnerInnen sind eine wertvolle, organisch und durch Vertrauen erarbeitete Stütze. Die Tierschutzstiftung nutzt eine bescheidene Infrastruktur, die sich ihrer nachhaltigen Tierschutzarbeit anpasst.
Wirkungsvoller Tierschutz seit 25 Jahren
Die SUST steht für Tierschutzprofis, die ander Front nachhaltigen, zielführenden und bedürfnisorientierten Tierschutz betreiben.
Aktiver Tierschutz im Mittelpunkt
Die SUST widmet sich mit Leidenschaft und enorm viel Fachwissen und Erfahrung dem Schutz und Wohlergehen von Tieren. Dieser Fokus ermöglicht es, gezielte eigene Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die einen positiven Einfluss auf das Leben von Tieren haben. Dieses Engagement für den Tierschutz ist eine starke Triebfeder für die Arbeit der SUST.
Flache Struktur
Durch eine flache Organisationsstruktur ist die SUST in der Lage, effizient und agil zu handeln. Entscheidungen können schnell getroffen werden, was den Tierschutzprofis ermöglicht, auf neue Entwicklungen und dringende Bedürfnisse im Tierschutzbereich schnell zu reagieren.
Schnelle Entscheidungswege
Die SUST schätzt die Bedeutung schneller Entscheidungen, besonders im Tierschutz, wo schnelle Interventionen oft lebensrettend sein können und legt Wert auf kurze Kommunikationswege. So stellt sie sicher, dass Entscheidungen zeitnah getroffen werden können, um Tieren in Not zu helfen.
Mehrjährige und enge Zusammenarbeit mit Partnern
Die SUST pflegt langfristige Partnerschaften sowohl in der Schweiz als auch in vielen anderen Ländern. Durch eine enge Zusammenarbeit kann die SUST gemeinsam mit ihren Partnern eine grössere Wirkung erzielen und Synergien nutzten, um langfristige Veränderungen im Tierschutz zu bewirken.
Qualitätsnachweis: Gemeinsam für den Tierschutz
Partnertierheime, PartnertierärztInnen und -organisationen in der Schweiz und vielen anderen Ländern stehen in stetem Kontakt mit der SUST: Meetings, direkte Besuche vor Ort sowie gemeinsam durchgeführte Einsätze stellen die hohen Qualitätsansprüche der SUST sicher.
Kontrolle und Weiterbildung
Von Freiwilligen bis zu TierärztInnen: Die SUST bietet eine stufenweise Erweiterung von Fachwissen. In den Einsatz kommen alle Beteiligten erst nach jeweils passenden, erfolgreich absolvierten Weiterbildungen, bzw. nach sorgfältig abgeklärtem Wissensstand.
Das ist die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST)
Die SUST ist eine unabhängige und gemeinnützige Tierschutzstiftung, die sämtliche Tierschutzaktivitäten durch Spenden und Legate finanziert und keine Gelder aus der öffentlichen Hand erhält. Sie gehört keinem Dachverband und auch keiner anderen Organisation an. Die Stiftung steht unter Aufsicht des Bundes. Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht werden jährlich von der ESA (Eidg. Stiftungsaufsicht) geprüft.
Vorausschauende Finanzplanung
Um ihre Projekte langfristig finanzieren zu können, legt die SUST grossen Wert auf eine vorausschauende Finanzplanung. Dies beinhaltet eine sorgfältige Budgetierung und die Sicherstellung einer nachhaltigen finanziellen Basis für ihre Projekte und Aktivitäten.
Diversifizierter Stiftungsrat mi offenem Austausch
Der ehrenamtliche Stiftungsrat der SUST setzt sich aus einer vielfältigen Gruppe von neutralen Mitgliedern zusammen, die ihre ausgewiesenes Fachwissen und ihre Erfahrungen in den Tierschutz einbringen. Der offene Austausch von Ideen und Perspektiven ermöglicht es der SUST, innovative Ansätze zu entwickeln und sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten den besten Nutzen für die Tiere erzielen.
Sie ermöglichen diese Arbeit mit Ihren Spenden!
Die SUST-SpenderInnen und -GönnerInnen sind eine wertvolle, organische und durch Vertrauen erarbeitete Stütze.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen