Über uns

So arbeitet die SUST

Die SUST ist bekannt für ihre Tierschutzprojekte in der Schweiz und in vielen anderen Ländern. Diese Seite zeigt, was dahinter steht: wie entschieden wird, wie die Qualität vor Ort gesichert ist und wer die Mittel kontrolliert.

SUST-Team im Tierwaisenhospital
Wirkungsvoller Tierschutz seit 2000

Professionelle Tierschutzleistung

Die SUST steht für Tierschutzprofis, die an der Front nachhaltigen, zielführenden und bedürfnisorientierten Tierschutz betreiben.

Auch hinter den Kulissen steht die Stiftung für Seriosität und bietet ihren SpenderInnen Sicherheit: durch eine effiziente Struktur, kurze Entscheidungswege, die langjährige Zusammenarbeit mit Partnern, eine vorausschauende Finanzplanung und einen breit zusammengesetzten Stiftungsrat.

Die SUST verfügt über praktisch kein Budget für Werbung oder Marketing. Die SpenderInnen und GönnerInnen sind eine wertvolle, organisch und durch Vertrauen erarbeitete Stütze. Die Infrastruktur der Stiftung ist bescheiden und richtet sich nach der Tierschutzarbeit.

Auftrag und Ziel

Mission und Vision

Die Mission beschreibt, woran die Stiftung heute arbeitet. Die Vision beschreibt den Zustand, auf den diese Arbeit hinauslaufen soll.

Unsere Mission

Die vier Pfeiler – Tierheimunterstützung, Kastrationen, Information und Aufklärung sowie Aus- und Weiterbildung – und die Basis «Soforthilfe» bilden das Grundgerüst der SUST.

Der Fokus bleibt auf den aktuell betreuten Ländern. Bestehende Projekte und Beziehungen werden engmaschig begleitet und nach Möglichkeit vertieft, ohne langfristige Abhängigkeit zu schaffen.

Die SUST lebt effektives und effizientes Arbeiten, sichert Agilität und Knowhow und setzt ihre Stärken resilient für bedürfnisorientierten, wirkungsvollen und nachhaltigen Tierschutz ein.

Unsere Vision

Alle Menschen verfügen über Informationen und Möglichkeiten, Tiere artgerecht zu behandeln und zu halten sowie ihren Konsum tierleidfrei zu gestalten.

Die Menschheit setzt dieses Wissen bewusst um und übernimmt Verantwortung für ihr Handeln. Tierschutz ist keine Notwendigkeit, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Wie entschieden wird

Aktiver Tierschutz im Mittelpunkt

Im Tierschutz entscheidet oft die Geschwindigkeit darüber, ob Hilfe noch etwas bewirkt. Die Stiftung ist entsprechend aufgebaut.

Eigene Projekte

Die SUST entwickelt und betreibt ihre Projekte selbst. Dieser Fokus erlaubt es, die Mittel dort einzusetzen, wo sie unmittelbar auf das Leben von Tieren wirken, und die Arbeit den Bedürfnissen vor Ort anzupassen.

Flache Struktur

Die Organisation ist flach aufgebaut. Das hält die Stiftung handlungsfähig und erlaubt es den Tierschutzprofis, auf neue Entwicklungen und dringende Bedürfnisse rasch zu reagieren.

Kurze Entscheidungswege

Rasche Interventionen können im Tierschutz lebensrettend sein. Die Kommunikationswege sind deshalb kurz und Entscheidungen fallen zeitnah, damit Tieren in Not geholfen werden kann.

Bescheidene Infrastruktur

Die Stiftung nutzt eine bescheidene Infrastruktur, die sich der Tierschutzarbeit anpasst. Für Werbung und Marketing steht praktisch kein Budget zur Verfügung.

Gemeinsam für den Tierschutz

Wie die Qualität vor Ort gesichert wird

Der grösste Teil dieser Arbeit geschieht nicht in Turbenthal, sondern in Tierheimen, in Kliniken und auf der Strasse. Damit dort ankommt, was zugesagt wurde, arbeitet die SUST nach diesen Grundsätzen.

Tierärztinnen und Tierärzte bei einem Training der SUST
  • Mehrjährige Partnerschaften Partnertierheime, Partner-TierärztInnen und Partnerorganisationen in der Schweiz und in vielen anderen Ländern arbeiten über Jahre hinweg mit der SUST zusammen. Erst diese Dauer macht Veränderungen möglich, die bestehen bleiben, wenn ein Einsatz vorbei ist.
  • Kontakt und Kontrolle Meetings, direkte Besuche vor Ort und gemeinsam durchgeführte Einsätze halten den Kontakt eng. Die SUST sieht damit selbst, was mit den eingesetzten Mitteln geschieht, statt sich auf Berichte zu verlassen.
  • Weiterbildung vor dem Einsatz Von Freiwilligen bis zu TierärztInnen bietet die SUST eine stufenweise Erweiterung des Fachwissens an. In den Einsatz kommen alle Beteiligten erst nach der jeweils passenden, erfolgreich absolvierten Weiterbildung oder nach sorgfältig abgeklärtem Wissensstand.
Mittel und Aufsicht

Das ist die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz

Die SUST ist eine unabhängige und gemeinnützige Tierschutzstiftung. Sie finanziert sämtliche Tierschutzaktivitäten durch Spenden und Legate und erhält keine Gelder aus der öffentlichen Hand.

Unabhängig und gemeinnützig

Die Stiftung gehört keinem Dachverband und keiner anderen Organisation an. Sie entscheidet selbst, wo sie hilft.

Unter Aufsicht des Bundes

Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht werden vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht (Art. 84 Abs. 2 ZGB) jährlich geprüft.

Spenden und Legate

Die Stiftung erhält keine Unterstützung durch die öffentliche Hand. Sie ist von den Steuern befreit; Spenden können je nach kantonalem Steuergesetz abgezogen werden.

Vorausschauende Finanzplanung

Tierschutzprojekte wirken erst über Jahre. Die SUST budgetiert entsprechend sorgfältig und sichert eine nachhaltige finanzielle Basis, damit laufende Projekte auch längerfristig getragen werden können.

Verantwortung

Good Governance Code

Wer die Stiftung führt, ist nicht dem eigenen Gutdünken überlassen. Seit 2010 hält ein schriftlicher Code fest, wie Stiftungsrat und Geschäftsleitung arbeiten und wo die Verantwortung liegt.

Was der Code regelt

Der Code dient der effizienten und langfristigen Verwirklichung des Stiftungszwecks. Er regelt die Verantwortung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung näher und sorgt für klare Führungsstrukturen. Die Stiftung bekennt sich zudem zum Swiss Foundation Code.

Die SUST bekennt sich zum Swiss Foundation Code
  • Der Stiftungsrat arbeitet unentgeltlich Die Mitglieder erbringen ihre Leistungen grundsätzlich unentgeltlich, vorbehalten bleiben besonders ausgewiesene Auslagen. Eine Präsidialentschädigung wird nicht ausgerichtet. Wird ausnahmsweise eine besondere Aufgabe entschädigt, geschieht das nach Kriterien, die der Stiftungsrat beschliesst und die dem Nonprofit-Charakter der Stiftung Rechnung tragen – höchstens branchenüblich.
  • Interessenkonflikte werden offengelegt Kollidieren Interessen der Stiftung mit jenen eines Mitglieds oder einer nahestehenden Person, wird das gegenüber dem Stiftungsrat offengelegt und das betreffende Mitglied tritt in den Ausstand. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Stiftungsrates sind höchstens zu den gleichen Bedingungen möglich wie mit Dritten und werden innerhalb des Stiftungsrates offengelegt.
  • Strategie und Tagesgeschäft sind getrennt Der Stiftungsrat ist das strategische Führungsorgan und trägt die Gesamtverantwortung für Geschäftstätigkeit, Mittelverwendung, Risikomanagement und Controlling. Die Geschäftsleitung führt die Geschäftsstelle und das operative Geschäft, bereitet die Geschäfte des Stiftungsrates vor und informiert ihn zeitgerecht und umfassend.
  • Kontrolle und Transparenz sind festgeschrieben Der Stiftungsrat sorgt für ein adäquates internes Kontrollsystem und für Transparenz bei der Mittelverwendung. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung verantwortet er eine zielgruppen- und zeitgerechte transparente Kommunikation.
Good Governance Code im Wortlaut

A. Zweck

Der vorliegende Good Governance Code dient der effizienten und langfristigen Verwirklichung des Zwecks der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz. Er regelt die Verantwortung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung näher und sorgt für klare Führungsstrukturen.

B. Stiftungsrat

I. Verantwortung und Aufgaben (Art. 5 und 6 der SUST-Stiftungsurkunde)

a) Der Stiftungsrat ist das strategische Führungsorgan und nimmt die mittel- und langfristigen Leitungs- und Kontrollfunktionen wahr. Der Stiftungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Geschäftstätigkeit, die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel, für das Risikomanagement und für ein wirksames Controlling.

b) Über die in Art. 5 und 6 der Stiftungsurkunde umschriebenen Aufgaben hinaus obliegen dem Stiftungsrat insbesondere folgende:

  • Er sorgt für eine dem Stiftungszweck und dem Stiftungsvermögen angemessene Tätigkeit.
  • Er definiert die Zielgruppen der Stiftung und legt die strategische Ausrichtung sowie die Grundsätze des Finanz-, Rechnungs- und Kontrollwesens fest.
  • Er steuert und überwacht die für die Zielerreichung notwendige Mittelbeschaffung und -verwendung und unterstützt die Geschäftsleitung aktiv bei ihren Anstrengungen im Rahmen der Mittelbeschaffung.
  • Er genehmigt den Finanzplan und das Budget.
  • Er regelt die Struktur und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung. Er regelt die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftstätigkeiten.
  • Er genehmigt die Entschädigungsgrundsätze für Mitglieder des Stiftungsrates.
  • Er informiert alle Mitglieder des Stiftungsrates unter sich über die Stiftungsgeschäfte regelmässig und sorgt für Transparenz bei der Mittelverwendung.

c) Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Geschäftsleitung oder einem anderen Organ zugewiesen sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Stiftungsrates. Im Zweifelsfall entscheidet dieser über die Zuteilung eines Geschäfts.

d) Unter Wahrung seiner Aufsicht und Verantwortlichkeit kann der Stiftungsrat Aufgaben an die Geschäftsleitung delegieren.

II. Arbeitsweise

a) Für die Erfüllung seiner Aufgaben legt der Stiftungsrat zweckmässige Strukturen und Verfahren fest.

b) Der Stiftungsrat legt die Anzahl der jährlichen Sitzungen fest. Bei Bedarf kann der Präsident oder die Präsidentin ausserordentliche Sitzungen einberufen.

c) Der Stiftungsrat sorgt für standardisierte Informationsflüsse zwischen seinen Mitgliedern und der Geschäftsstelle. Er regelt die Vertretung nach aussen und gegenüber Bankinstituten und der Post.

III. Vermeidung von Interessenkonflikten von Stiftungsrat und Geschäftsleitung

a) Die Mitglieder des Stiftungsrates und der Geschäftsleitung sorgen für eine Vermeidung von Interessenkonflikten.

b) Kollidieren Interessen der Stiftung mit Interessen von Mitgliedern des Stiftungsrates bzw. der Geschäftsleitung oder ihnen besonders nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Stiftungsrat offengelegt. In diesem Fall tritt das betreffende Mitglied in den Ausstand.

c) Rechtsgeschäfte der Stiftung mit und insbesondere Aufträge an Mitglieder des Stiftungsrates sind höchstens zu den gleichen Bedingungen wie mit Dritten abzuschliessen und innerhalb des Stiftungsrates offenzulegen.

IV. Übertragung besonderer Aufgaben

a) Der Stiftungsrat kann Aufgaben, die besondere Spezialkenntnisse oder Erfahrungen innerhalb des Stiftungszweckes erfordern, im Rahmen von projektbezogenen besonderen Aufgaben an ein oder mehrere Mitglieder des Stiftungsrates übertragen.

b) Der Stiftungsrat beschliesst die Übertragung von besonderen Aufgaben an einzelne seiner Mitglieder und regelt den Inhalt, die Auflagen und die Bedingungen schriftlich. Die Übertragung von besonderen Aufgaben ist zeitlich zu beschränken.

c) Die Übertragung von besonderen Aufgaben darf nicht höher als branchenüblich entschädigt werden.

V. Entschädigungen

a) Die Mitglieder des Stiftungsrates erbringen, vorbehältlich besonders ausgewiesener Auslagen, ihre Leistungen grundsätzlich unentgeltlich. Eine Präsidialentschädigung wird nicht ausgerichtet. Die Rechtsvertretung der Stiftung in allfälligen Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren wird von Vertrauensanwältinnen oder -anwälten ausserhalb des Stiftungsrates wahrgenommen.

b) Werden ausnahmsweise Entschädigungen ausgerichtet, gelten folgende Grundsätze:

  • Die Bemessung der Entschädigung von besonderen Aufgaben im Sinne von Ziffer 5 erfolgt aufgrund sachlich nachvollziehbarer, willkürfreier und transparenter Bemessungskriterien.
  • Die Kriterien tragen dem Nonprofit-Charakter der Stiftung sowie Aufgabe, Aufwand, Kompetenz, Erfahrung, Leistung und den projektbezogenen Mitteln der Stiftung Rechnung.
  • Die Bemessungskriterien sind vom Stiftungsrat zu beschliessen.
  • Dauer und Umfang von Entschädigungsleistungen an Mitglieder des Stiftungsrates sind durch Beschluss des Stiftungsrates festzulegen.

VI. Präsidium

a) Der Präsident bzw. die Präsidentin (das Präsidium) führt den Stiftungsrat.

b) Es leitet dessen Sitzungen und sorgt für eine effiziente Arbeitsweise. Insbesondere gewährleistet es die langfristige zeitliche und inhaltliche Planung (Agenda-Setting) und die ordnungsgemässen Abläufe beim Vorbereiten und Durchführen der Sitzung.

c) Es sorgt für die Wahrung der Vertraulichkeit im Stiftungsrat, um eine offene Diskussion zu gewährleisten.

d) Es überwacht und fördert die Umsetzung der Stiftungsratsbeschlüsse durch die Geschäftsleitung.

VII. Zusammenwirken von Stiftungsrat und Geschäftsleitung

a) Die Geschäftsleitung unterstützt den Stiftungsrat in seiner Entscheidfindung und setzt dessen Entscheidungen um.

b) Die Geschäftsleitung bereitet die Geschäfte des Stiftungsrates vor und vollzieht dessen Beschlüsse. Sie denkt und handelt vorausschauend und bringt Impulse und Vorschläge ein.

c) Sie sorgt dafür, dass der Stiftungsrat über die für seine Aufgaben relevanten Belange zeitgerecht und umfassend informiert wird.

d) Die Geschäftsleitung nimmt in der Regel an den Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teil.

C. Geschäftsführung

a) Die Geschäftsleitung führt die Geschäftsstelle und die operativen Geschäfte im Hinblick auf die Ziele der Stiftung effizient und wirksam.

b) Sie legt die Prioritäten zur Erreichung der vorgegebenen Ziele im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsrates fest und setzt diese um.

c) Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren den Stiftungsrat vorgängig über allfällige Anstellungen von ihnen nahe stehenden Personen oder über Aufträge an solche Personen.

d) Die Mitglieder der Geschäftsleitung sorgen für eine angemessene Weiterentwicklung ihrer eigenen Führungs- und Fachkompetenzen und derjenigen der Angestellten und regelmässig Beauftragten der Stiftung.

D. Rechnungslegung, Kontrolle und Kommunikation

a) Der Stiftungsrat sorgt für ein adäquates internes Kontrollsystem und Risikomanagement.

b) Der Stiftungsrat ist zusammen mit der Geschäftsleitung für eine zielgruppen- und zeitgerechte transparente Kommunikation verantwortlich.

Kollbrunn, den 23. Februar 2010

Hilfe, die ankommt

Sie ermöglichen diese Arbeit

Die SpenderInnen und GönnerInnen der SUST sind eine wertvolle, organisch und durch Vertrauen erarbeitete Stütze. Ohne sie gäbe es weder die Projekte noch die Strukturen, die auf dieser Seite beschrieben sind.

Lieber gebührenfrei? Spendenkonto IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9 (PostFinance), Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, 8488 Turbenthal. Die Stiftung ist von den Steuern befreit, Ihre Spende können Sie je nach kantonalem Steuergesetz abziehen.

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Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz ist bekannt für ihre nachhaltigen Tierschutzprojekte und -aktivitäten in der Schweiz und vielen anderen Ländern. Die SUST steht für Tierschutzprofis, die an der Front nachhaltigen, zielführenden und bedürfnisorientierten Tierschutz betreiben. Doch auch hinter den Kulissen steht diese Organisation für Seriosität und bietet ihren SpenderInnen Sicherheit durch eine effiziente Struktur, schnelle Entscheidungswege, langjährige Zusammenarbeit mit Partnern, vorausschauende Finanzplanung und einen diversifizierten Stiftungsrat.

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