Tierleid erkennen

So erkennen Sie Tierleid-Inhalte

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle einem Tier von Menschen zugefügten Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Aus der rechtlichen Sicht fallen allerdings viel weniger Handlungen unter den Begriff der Tierquälerei als man denkt.

Lesen Sie hier was das Gesetz als Tierquälerei ansieht: STIFTUNG TIER IM RECHT (TIR)
 
Der Schutz der Tierwürde bildet seit September 2008 ein ausdrückliches Grundprinzip der Tierschutzgesetzgebung. Im Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) heisst es dazu:
Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Als Belastung für das Tier gilt, wenn ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf nicht in Angst versetzt oder erniedrigt werden. Weiter gilt als Missachtung der Tierwürde, wenn tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird Art. 3 Bst. a TSchG.
 
Alle Begriffe im Detail finden Sie hier: LEXIKON TIERSCHUTZRECHT VON TIR
 

HINWEIS: Der nachfolgende Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Formen wurde von der Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.) im Rahmen ihrer Kampagne „Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken“ für Deutschland erarbeitet. Die vollständige und bebilderte Originalversion (nach geltendem Deutschen Recht) finden Sie >>HIER<<.

 

Einordnung von Tierleid-Inhalten

1. Eindeutiges Tierleid

Inhalte mit eindeutigem Tierleid, die durch keinen Kontext zu relativieren wären

Tierleid ist, wenn die Würde des Tieres missachtet wird und eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Als Belastung für das Tier gilt, wenn ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf nicht in Angst versetzt oder erniedrigt werden. Weiter gilt als Missachtung der Tierwürde, wenn tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird Art. 3 Bst. a TSchG.

Im Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) heisst es dazu:

1. Kapitel: Allgemeines

Art. 4 Grundsätze

2 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

5. Kapitel: Strafbestimmungen

Art. 26 Tierquälerei

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:

a. ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet;
b. Tiere auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet;
c. Kämpfe zwischen oder mit Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden;
d. bei der Durchführung von Versuchen einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es in Angst versetzt, soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist;
e. ein im Haus oder im Betrieb gehaltenes Tier aussetzt oder zurücklässt in der Absicht, sich seiner zu entledigen.

Das betrifft laut WTG folgende Beispiele:

WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleidinhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen. 

Darstellung von roher Gewalt gegen Tiere, beispielsweise wenn:

  • Tiere mutwillig verletzt oder schwer misshandelt werden, wie z.B. bei der so genannten „Animal Crush-Challenge“
  • Tieren mit Klebeband die Schnauze verbunden wird.
  • Tieren Klebstoff an den Tatzen angebracht wird (Cattape-Challenge). 
  • lebendige Tiere zubereitet oder direkt verzehrt werden. (Muk-Bang, auch Mok-Bang oder Meokbang-Trend)

Darstellung von Tierleid durch vermeidbaren menschlichen Kontakt mit Wildtieren, beispielsweise wenn:

  • Wildtiere, die augenscheinlich privat und nicht tiergerecht im Haushalt als Haustiere gehalten werden.
  • Wildtiere, die von Reisenden für Fotos (aus-)genutzt werden.
  • Wildtiere, deren Haltung nur mit Bewilligung und sehr grossem Aufwand und Wissen tiergerecht möglich ist oder deren Beschaffung für die private Haustierhaltung nicht legal ist (z.B. Wildfänge, aus illegalem Wildtierhandel, Wilderei).

Darstellung von inszenierten Tier-Rettungen, in denen Tiere absichtlich in eine missliche Lage gebracht werden:

  • Solche Inhalte heissen z.B. „Mann rettet Welpen vor Python“ oder «Tierschützer befreit Reh». Tiere werden absichtlich in gefährliche Situationen gebracht oder manchmal sogar absichtlich verletzt, damit vorgegaukelt werden kann, «die Retter» würden die Tiere aus der Situation befreien oder ihnen bei Verletzungen helfen. Oft handelt es sich dabei um Jungtiere (Makakenbabys, Kätzchen, Welpen), die ihren Müttern oder Rudeln entrissen wurden, da sie ein leichtes Ziel sind.

Das Erkennen von Inszenierungen ist nicht einfach. Bei solchen Inhalten tauchen jedoch oft selbst ungeschulten Betrachtern oft folgende Fragen auf:
Weshalb nimmt sich der/die FilmerIn angesichts der Lage des Tiers so viel Zeit, um alles mit Kamera festzuhalten?
Weshalb wird aus verschiedenen Perspektiven gefilmt?
Weshalb kommentiert er/sie während der Rettung sehr eloquent, was er/sie tut?
 
Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» gibt es dazu einen informativen Beitrag:
 

Darstellung von Tierleid  in vermeintlich «lustigen» Situationen:

Obwohl meist nur ein kleiner Teil der Sequenzen eines Videos eindeutiges Tierleid darstellt, sollten laut WTG diese auch zwingend in Gänze betrachtet werden, würden solche Inhalte «versteckt» als Teil einer Zusammenstellungen von Aufnahmen auftauchen, z.B. in Stitches (eine Remix-Funktion zum Weiterverbreiten von Reels) wie etwa:

  • «lachende» Tiere (komplexes Signal, welches ohne Kontext oft schlecht interpretierbar ist)
  • Tiere, die drohen zu überhitzen oder in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt sind, beispielsweise durch Verkleidungen.
  • Tiere, die absichtlich erschrocken werden, wie bei der «Cat vs. Cucumber-Challenge», «Fainting Goats-Challenge» oder der «Kulikitaka-Challenge», in deren Folge Tiere zu Tode kamen.

Darstellung von Tieren, mit eindeutigen Qualzuchtmerkmalen:

  • Durch die unkritische Darstellung von überzüchteten Tieren wird laut Leitfaden der Welttierschutzgesellschaft Tierleid massgeblich normalisiert; das fördert die Qualzucht als Trend. Beispiele sind Hunde, die durch Rückzüchtung der Schnauze unter schweren Probleme bei der Atmung leiden, oder Katzen, die aufgrund der Kurzköpfigkeit (Brachyzephalie) oder Kleinwüchsigkeit lebenslang leiden oder gar daran sterben.
  • Ebenso weist die WTG Hybridtiere wie wie Wolfshunde, Savannah- und Bengalkatzen der erste Generationen entsprechend als Problem aus (DE). In der Schweiz gelten Savannah, Bengal, Safari, Chausie und Caracal bis zur 2. Generation und Wolfshybriden bis zur 3. Generation als Qualzucht. Ausführliche Informationen HIER
  • Es handelt sich auch um Qualzuchten, wenn die Tiere extrem gross- oder kleingezüchtet worden sind. Z.B. Teacup-Hunde und Munchkin-Katzen. Verkaufsangebote solcher Qualzuchten sind laut WTG Darstellungen eindeutigen Tierleids.
 
«VORSICHT BEI QUALZUCHTEN» lesenswerte Kolumne von: TIER IM RECHT
 
«WAS TUN BEI EINDEUTIGEM TIERLEID? »Tierfreundinnen und Tierfreunde, sollten keine «reactions» auf Inhalte eindeutigen Tierleids – schweres Tierleid, das kein Kontext relativieren könnte – zeigen und diese stattdessen konsequent melden.

Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies jedoch wegen fehlendem Kontext nicht eindeutig zu erkennen ist.

Fälle von «Tierleidverdacht» können auf eindeutiges Tierleid hindeuten, sind ohne Kontext jedoch nicht einzuordnen. Sie zeigen also nicht eindeutig, dass ein Strafbestand gemäss Tierschutzgesetz (zum Beispiel, wenn das in Art. 3 Bst. a TSchG genannte „überwiegende Interesse» gerechtfertigt werden kann) gegeben ist.

Um dies zu beurteilen braucht es Fachwissen (wie zb.über die individuelle Körpersprache des Tieres); zudem ist der Kontext und eine genaue Definition zum Verhältnis zwischen Tier und Mensch dafür zwingend notwendig. In den folgenden Beispielen ist dieses Wissen nicht ausreichend. Ein Leiden des dargestellten Tieres ist möglich oder wahrscheinlich, aber nicht eindeutig nachweisbar.

WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleidinhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen.  

Die WTG nennt im Leitfaden zur Erkennung von Tierleid in sozialen Netzwerken Beispiele wie:

  • Aufnahmen, in denen Menschen engen Kontakt zu Wildtieren pflegen, der Ort oder der Grund für die Nähe aber unklar bleiben. Wichtig wäre hier eine klare Beschreibung (Kontext), um die Situation beurteilen zu können: Es ist durchaus möglich, dass in Wildtierstationen gerettete Wildtiere aufgepäppelt und im Rahmen notwendiger tiermedizinischer Behandlung gebadet werden müssen. Solche Darstellungen werden aber auch oft inszeniert und stellen kein «überwiegendes Interesse» dar. Es ist nicht erkennbar, ob es sich um Wildtiere handeln, die illegal für die Haustierhaltung oder sogar konkret für den Selfietourismus gewildert wurden. Nur wenn die Hintergründe solcher Beiträge eindeutig aufgezeigt werden, können sie eingeordnet werden.
  • Wenn Tiere für Aufnahmen ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, kann das auf Tierleid hindeuten. Wenn das Tier leidet, ist dies oft nur mit geschultem Blick am Verhalten des Tieres erkennbar.
  • Dem Handel von Tieren auf Profilen oder in Gruppen auf einer Plattform stehen wir kritisch gegenüber. Oft kann hier leider nur der Verdacht auf Tierleid zugeordnet werden. Es gibt Indizien, die auf mangelndes Fachwissen oder kriminellen Welpenhandel hindeuten. Wenn die Anbieter viel zu junge oder mehr Tiere anbieten, als es für einen natürlichen Wurf üblich wäre, spräche das für eine Tierschutzwidrigkeit und für eindeutiges Tierleid.
  • Beiträge in denen Tiere nicht arterecht oder mutmasslich falsch ernährt werden (z.b. Dog vs. Avocado-Challenge oder wenn Tieren gewürztes Fleisch oder Schokolade gefüttert wird) sind oft nicht leicht einzuordnen. Eindeutiges Tierleid ist, wenn Art und Menge lebensbedrohliche Folgen haben kann.
  • Bilder von Tieren, die in Mikrowellen und Waschmaschinen liegen, stellen oft zunächst kein Tierleid dar. Die Tiere können sich hier ihren neuen Lieblingsplatz gestaltet haben. Es ist hingegen eindeutig Tierleid, wenn das Tier offensichtlich eingesperrt wurde und deutlich gestresst ist oder wenn die Maschinen in Betrieb sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in der kostenlosen SUST-Broschüre «Vorsicht Katzenfalle».

Fälle die wir von der SUST dieser Kategorie zuordnen:

  • So sehr der Anblick von „tanzenden“ Tieren befremdet, solche Bilder oder Videos zeigen häufig kein direktes Tierleid. Hier hängt Vieles stark von den Umständen ab (Arttypisches Verhalten, Anatomie, Training.) Zeigen die Aufnahmen jedoch eindeutig, dass die Tiere mit Gewalt in diese Situationen gebracht oder trainiert wurden oder die Bewegungen nicht dem natürlichen Bewegungsapparat der Tiere entsprechen und Schäden und Leiden zur Folge haben könnten, handelt es sich um eindeutiges Tierleid.
  • Darstellungen von Animal Hoarding, wenn Tiere aus falscher Tierliebe oder aufgrund einer psychischen Krankheit regelrecht gesammelt werden. Wenn klar erkennbar ist, dass Bedürfnisse des einzelnen Individuums nicht erfüllt werden und ohne Kontext massives Tierleid durch Verwahrlosung gezeigt wird, ist dies als eindeutiges Tierleid einzuordnen. Wenn es sich um eine Momentaufnahme handelt, die erklärt wird, ist der Verdacht widerlegt – der Kontext ist also zwingend.
  • Durch Verkleidungung massiv eingeschränkte Tiere oder Einschränkungen wie bei der «ScrunchieCat-Challenge», für die bei Katzen die Ohren mit Haarbändern zugebunden werden.
  • Darstellungen von aggressiven Hunden, die brutal behandelt oder fixiert werden, werden oft durch Notwehr legitimiert (diese ist nicht strafbar). Fälle, bei dem einem Hund die Schnauze verklebt wird, weil er gebellt hat jedoch stellen eindeutiges Tierleid dar.
  • Verstörende Trends wie «Pony-Painting-Partys». Hier gibt es unterschiedliche Darstellungen. Oft sind nur Teile von Tieren zu sehen und daher sind keine offensichtlichen Stresssymptome erkennbar noch ist eindeutig zu erkennen, ob «nur» Kreide oder Farben mit schädlichen Inhaltsstoffen verwendet wurden. In anderen Darstellung werden vermeintlich «ruhige» Tiere angebunden und bei lauter Musik und unter kreischendem Gelächter unvorhersehbaren Berührungen von Fremden, die Ihre Haare mit Farbe beschmieren, ausgesetzt. Selbst unter Sedierung – welche für solche Zwecke ebenfalls tierschutzwidrig wäre – zeigen Tiere subtile Stresssignale, die für Laien nicht leicht erkennbar sind und sogar von den Veranstaltern dieser Partys übersehen werden können, weil ihnen die Klicks wichtiger sind.

Eine abschliessende Zuordnung zu diesen Fällen lässt nur der Kontext – eine eindeutige Erklärung des Beitrags – zu. Wenn Sie es nicht einordnen können, entscheiden Sie sich:


IM ZWEIFEL FÜR DAS TIER!

Mitglieder der SMACC (bei der die Welttierschutzgesellschaft auch Mitglied ist) fordern von Betreibern sozialer Plattformen deshalb, alle entsprechenden Inhalte genau zu prüfen. Bleibt der Kontext unklar und bleibt bei einem Beitrag ein Tierleidverdacht, sollten die Anbieter um Ergänzung des Beitrags auffordern, damit eindeutiges Tierleid ausgeschlossen werden kann. Geschieht dies nicht, müssten die Inhalte entfernt werden. 

WAS TUN BEI TIERLEIDVERDACHT? TierfreundInnen sollten laut der WTG bei Tierleidverdachtsfällen – Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschliessend zu beurteilen ist – über die Nachrichtenfunktion nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme zu fragen. Weisen Sie darauf hin, dass der Kontext fehlt und Sie Tierleid vermuten. Erhalten Sie keine Reaktion, melden Sie bitte auch diese Inhalte konsequent.  

Ein weiterer grosser Teil der Tierinhalte in sozialen Medien fällt in keine der zwei bisherigen Definitionen zur Darstellung von Tierleid, ist aber aus Tierschutzsicht durchaus bedenklich.

Fehlenden Respekt bezeichnet die Welttierschutzgesellschaft als Vorstufe zu Tierleid (oft verursacht durch mangelndes Wissen oder falsche Tierliebe)

Viele Aufnahmen von Tieren, die sich über die sozialen Medien oft rasant und unreflektiert verbreiten, würden den respektlosen Umgang mit Tieren darstellen. Oft animierten solche Inhalte unbedacht zur Nachahmung.

WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleid-Inhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen. 

Auch hier nennt die Welttierschutzgesellschaft Beispiele, z.B. von Inhalten, für die Tiere «inszeniert» oder instrumentalisiert werden:

  • Tiere werden für die Darstellung trotz Unwohlsein, Angst oder Irritation in unnatürliche Situationen gebracht.
  • So nennt die Welttierschutzgesellschaft Beispiele respektlosen Verhaltens auch, in denen tote Tiere vermeintlich lustig inszeniert werden. Dass Inhalte dieser Art häufig überhaupt erst generiert werden, um „unterhaltsame“ Inhalte zu gestalten und somit Reichweite zu erlangen, zeige sich an der häufigen Nutzung von Hashtags wie #trynottolaugh (deutsch: Versuche, nicht zu lachen) oder im Rahmen von Challenges, die andere zum Nachahmen animieren.

Hier wollen wir aus Schweizer Sicht ergänzen:

  • Zwar wird dabei kein vordergründiges Tierleid verursacht, der grössere Kontext jedoch verschönigt. Beispiel: Das durstige Eichhörnchen, welches um Wasser bettelt. Die Klimaerwärmung bringt mitunter Hitzewellen die Wildtiere dazu treibt, ihre angeborene Scheu abzulegen. Wasserquellen für solche Tiere mit der nötigen Distanz anzubieten ist überlebenswichtig. Keinesfalls jedoch sollten Wildtiere wie Haustiere gefüttert oder getränkt werden. Das führt auf kurz oder lang dazu, dass die Wildtiere sich daran gewöhnen und auffällig werden. «Auffällige» Wildtiere werden dann ganz einfach getötet. Solche Videos werden oft unbedacht im falschen Kontext geteilt, verbreiten sich rasant und animieren andere zum Nachahmen.


Ob die Darstellung dem Tier gegenüber respektlos ist, liegt natürlich immer im Auge der betrachtenden Person und muss von Fall zu Fall bewertet werden. Aus Sicht des Tierschutzes deuten folgende Anzeichen auf einen respektlosen Umgang mit Tieren hin und können bei der Einschätzung helfen:

Respektloser Umgang mit Tieren ist oft gepaart mit:

  • Beleidigungen, Beschimpfungen.
  • Drohungen, Drohgebärden und -gesten.
  • Unbehaglichen Situationen, in denen gefilmt/fotografiert wird, anstatt dem Tier zu helfen oder ihm beizustehen.
  • Toten oder vermenschlichten Tieren, die als Klamauk inszeniert werden.
  • Falscher Tierliebe (Hauptsache «Jö»! Unabhängig von Art- und Gattungsverhalten)

In diese Darstellungen von respektlosem Umgang mit Tieren werden Tiere nicht als fühlendes Geschöpf wahrgenommen und durch fehlende Wertschätzung oder mangelndes Wissen in ihrem Verhalten vermenschlicht oder verniedlicht. Das führe laut Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Inhalten der Welttierschutzgesellschaft  oft dazu, dass solche Inhalte nachgeahmt werden, was wiederum befördert, dass der Blick des Menschen auf Tiere als fühlende Wesen, denen mit Respekt zu begegnen ist, sich verändert.

Gemeinsam mit SMACC (zu der auch die WTG GEHÖRT) wollen wir erreichen, dass Anbieter von sozialen Medien in Bezug auf Inhalte respektlosen Umgangs mit Tieren die Einblendung eines Hinweises einrichten, der beispielsweise auf Webseiten führen kann, die zu einem respektvollen Umgang mit Tieren anleiten. Der Hinweis würde die NutzerInnen auch ermahnen, die Aufnahmen nicht nachzustellen.

WAS TUN BEI RESPEKTLOSEM UMGANG? TierfreundInnen bitten wir um Awareness: Erscheint Ihnen ein Inhalt respektlos gegenüber dem Tier, weisen Sie die entsprechende Person darauf hin,  Gleichzeitig sollten Sie den Beitrag nicht weiterverbreiten, sondern auch solche Inhalte konsequent melden

Auch wir lieben lustige Tierinhalte, sofern sie kein Leid für Likes beinhalten. Wir appellieren darum (wie WTG in Deutschland) auch hier in der Schweiz aktiv an die ErstellerInnen dieser Art der Inhalte. Stellen Sie sich bitte vor dem Erstellen/Teilen eines Inhaltes mit Tieren folgende Fragen:

  1. Wird die Belustigung oder das Ziel, Reichweite zu generieren, über die Bedürfnisse des Tieres gestellt?
  2. Könnte der Beitrag zu Nachahmung motivieren und zu mehr Tierleid führen?
  3. Wollen sie ein Selfie mit einem Wildtier für mehr Aufmerksamkeit/Reichweite?
  4. Das gefilmte/fotografierte Tier kann sich nicht selber aus der Situation der Aufnahme befreien?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie den Inhalt weder erstellen noch posten.

Die SMACC hat zu diesen Fragen eine sehenswerte Videoserie erstellt: Hier ANSCHAUEN

Mehr Kampagnen gegen Tierleid in den sozialen Medien finden Sie via die Hastags:

#KeinLikefürTierleid 

#DeinLikeSeinLeid 

#KeinQuälenFürKlicks  

Im Bündnis mit der SMACC, setzen wir uns dafür ein, dass soziale Netzwerke eindeutiges Tierleid erkennen und diese entfernen. Damit das Problem an der Wurzel gepackt wird, sind gerade wir als NutzerInnen und ErstellerInnen solcher Inhalte in der Verantwortung.

Helfen Sie mit indem Sie vor dem Weiterverbreiten von Tierinhalten darauf achten: 

  • zeigt es eindeutiges Tierleid und ist der Kontext deutlich und mit Informationen ergänzt?
  • gibt es keinen klaren Kontext, bitten wir NutzerInnen und Creators, im Zweifel den Inhalt nicht weiterzuverbreiten. Solche Inhalte melden Sie besser immer. Eine Anleitung finden Sie unten.
  • Das Teilen Ihres Tierschutzwissens durch diese Kampagne trägt aktiv dazu bei, Tierleid in den sozialen Netzwerken zu stoppen!

 

Schauen Sie hierzu dieses Video. 

Helfen Sie uns, mit der Kampagne „#DeinLikeSeinLeid – Tierschutz auch Online“ nachhaltig Veränderungen zu erreichen – unterstützen Sie uns mit einer Spende oder, indem Sie die Kampagne teilen.

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