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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle einem Tier von Menschen zugefügten Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Aus der rechtlichen Sicht fallen allerdings viel weniger Handlungen unter den Begriff der Tierquälerei als man denkt.
HINWEIS: Der nachfolgende Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Formen wurde von der Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.) im Rahmen ihrer Kampagne „Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken“ für Deutschland erarbeitet. Die vollständige und bebilderte Originalversion (nach geltendem Deutschen Recht) finden Sie >>HIER<<.
Inhalte mit eindeutigem Tierleid, die durch keinen Kontext zu relativieren wären
Tierleid ist, wenn die Würde des Tieres missachtet wird und eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Als Belastung für das Tier gilt, wenn ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf nicht in Angst versetzt oder erniedrigt werden. Weiter gilt als Missachtung der Tierwürde, wenn tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird Art. 3 Bst. a TSchG.
2 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:
a. ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet;
b. Tiere auf qualvolle Art oder aus Mutwillen tötet;
c. Kämpfe zwischen oder mit Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden;
d. bei der Durchführung von Versuchen einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt oder es in Angst versetzt, soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist;
e. ein im Haus oder im Betrieb gehaltenes Tier aussetzt oder zurücklässt in der Absicht, sich seiner zu entledigen.
WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleidinhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen.
Darstellung von roher Gewalt gegen Tiere, beispielsweise wenn:
Darstellung von Tierleid durch vermeidbaren menschlichen Kontakt mit Wildtieren, beispielsweise wenn:
Darstellung von inszenierten Tier-Rettungen, in denen Tiere absichtlich in eine missliche Lage gebracht werden:
Darstellung von Tierleid in vermeintlich «lustigen» Situationen:
Obwohl meist nur ein kleiner Teil der Sequenzen eines Videos eindeutiges Tierleid darstellt, sollten laut WTG diese auch zwingend in Gänze betrachtet werden, würden solche Inhalte «versteckt» als Teil einer Zusammenstellungen von Aufnahmen auftauchen, z.B. in Stitches (eine Remix-Funktion zum Weiterverbreiten von Reels) wie etwa:
Darstellung von Tieren, mit eindeutigen Qualzuchtmerkmalen:
Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies jedoch wegen fehlendem Kontext nicht eindeutig zu erkennen ist.
Fälle von «Tierleidverdacht» können auf eindeutiges Tierleid hindeuten, sind ohne Kontext jedoch nicht einzuordnen. Sie zeigen also nicht eindeutig, dass ein Strafbestand gemäss Tierschutzgesetz (zum Beispiel, wenn das in Art. 3 Bst. a TSchG genannte „überwiegende Interesse» gerechtfertigt werden kann) gegeben ist.
Um dies zu beurteilen braucht es Fachwissen (wie zb.über die individuelle Körpersprache des Tieres); zudem ist der Kontext und eine genaue Definition zum Verhältnis zwischen Tier und Mensch dafür zwingend notwendig. In den folgenden Beispielen ist dieses Wissen nicht ausreichend. Ein Leiden des dargestellten Tieres ist möglich oder wahrscheinlich, aber nicht eindeutig nachweisbar.
WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleidinhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen.
Die WTG nennt im Leitfaden zur Erkennung von Tierleid in sozialen Netzwerken Beispiele wie:
Fälle die wir von der SUST dieser Kategorie zuordnen:
Eine abschliessende Zuordnung zu diesen Fällen lässt nur der Kontext – eine eindeutige Erklärung des Beitrags – zu. Wenn Sie es nicht einordnen können, entscheiden Sie sich:
Mitglieder der SMACC (bei der die Welttierschutzgesellschaft auch Mitglied ist) fordern von Betreibern sozialer Plattformen deshalb, alle entsprechenden Inhalte genau zu prüfen. Bleibt der Kontext unklar und bleibt bei einem Beitrag ein Tierleidverdacht, sollten die Anbieter um Ergänzung des Beitrags auffordern, damit eindeutiges Tierleid ausgeschlossen werden kann. Geschieht dies nicht, müssten die Inhalte entfernt werden.
WAS TUN BEI TIERLEIDVERDACHT? TierfreundInnen sollten laut der WTG bei Tierleidverdachtsfällen – Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschliessend zu beurteilen ist – über die Nachrichtenfunktion nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme zu fragen. Weisen Sie darauf hin, dass der Kontext fehlt und Sie Tierleid vermuten. Erhalten Sie keine Reaktion, melden Sie bitte auch diese Inhalte konsequent.
Ein weiterer grosser Teil der Tierinhalte in sozialen Medien fällt in keine der zwei bisherigen Definitionen zur Darstellung von Tierleid, ist aber aus Tierschutzsicht durchaus bedenklich.
Fehlenden Respekt bezeichnet die Welttierschutzgesellschaft als Vorstufe zu Tierleid (oft verursacht durch mangelndes Wissen oder falsche Tierliebe)
Viele Aufnahmen von Tieren, die sich über die sozialen Medien oft rasant und unreflektiert verbreiten, würden den respektlosen Umgang mit Tieren darstellen. Oft animierten solche Inhalte unbedacht zur Nachahmung.
WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleid-Inhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen.
Auch hier nennt die Welttierschutzgesellschaft Beispiele, z.B. von Inhalten, für die Tiere «inszeniert» oder instrumentalisiert werden:
Hier wollen wir aus Schweizer Sicht ergänzen:
Ob die Darstellung dem Tier gegenüber respektlos ist, liegt natürlich immer im Auge der betrachtenden Person und muss von Fall zu Fall bewertet werden. Aus Sicht des Tierschutzes deuten folgende Anzeichen auf einen respektlosen Umgang mit Tieren hin und können bei der Einschätzung helfen:
Respektloser Umgang mit Tieren ist oft gepaart mit:
In diese Darstellungen von respektlosem Umgang mit Tieren werden Tiere nicht als fühlendes Geschöpf wahrgenommen und durch fehlende Wertschätzung oder mangelndes Wissen in ihrem Verhalten vermenschlicht oder verniedlicht. Das führe laut Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Inhalten der Welttierschutzgesellschaft oft dazu, dass solche Inhalte nachgeahmt werden, was wiederum befördert, dass der Blick des Menschen auf Tiere als fühlende Wesen, denen mit Respekt zu begegnen ist, sich verändert.
Gemeinsam mit SMACC (zu der auch die WTG GEHÖRT) wollen wir erreichen, dass Anbieter von sozialen Medien in Bezug auf Inhalte respektlosen Umgangs mit Tieren die Einblendung eines Hinweises einrichten, der beispielsweise auf Webseiten führen kann, die zu einem respektvollen Umgang mit Tieren anleiten. Der Hinweis würde die NutzerInnen auch ermahnen, die Aufnahmen nicht nachzustellen.
WAS TUN BEI RESPEKTLOSEM UMGANG? TierfreundInnen bitten wir um Awareness: Erscheint Ihnen ein Inhalt respektlos gegenüber dem Tier, weisen Sie die entsprechende Person darauf hin, Gleichzeitig sollten Sie den Beitrag nicht weiterverbreiten, sondern auch solche Inhalte konsequent melden.
Auch wir lieben lustige Tierinhalte, sofern sie kein Leid für Likes beinhalten. Wir appellieren darum (wie WTG in Deutschland) auch hier in der Schweiz aktiv an die ErstellerInnen dieser Art der Inhalte. Stellen Sie sich bitte vor dem Erstellen/Teilen eines Inhaltes mit Tieren folgende Fragen:
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie den Inhalt weder erstellen noch posten.
Die SMACC hat zu diesen Fragen eine sehenswerte Videoserie erstellt: Hier ANSCHAUEN
Mehr Kampagnen gegen Tierleid in den sozialen Medien finden Sie via die Hastags:
Im Bündnis mit der SMACC, setzen wir uns dafür ein, dass soziale Netzwerke eindeutiges Tierleid erkennen und diese entfernen. Damit das Problem an der Wurzel gepackt wird, sind gerade wir als NutzerInnen und ErstellerInnen solcher Inhalte in der Verantwortung.
Helfen Sie mit indem Sie vor dem Weiterverbreiten von Tierinhalten darauf achten:
Schauen Sie hierzu dieses Video.
Helfen Sie uns, mit der Kampagne „#DeinLikeSeinLeid – Tierschutz auch Online“ nachhaltig Veränderungen zu erreichen – unterstützen Sie uns mit einer Spende oder, indem Sie die Kampagne teilen.