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Näpflein füll‘ dich

Kostenlose Futterhilfe für Tiere mittelloser Halterinnen und Halter

Im Rahmen ihrer Sozialarbeit für Tiere wird die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz zunehmend auch von armutsbetroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern um Unterstützung gebeten. Viele von ihnen geraten durch steigende Lebenshaltungskosten, Krankheit oder einen unerwarteten Schicksalsschlag in eine Situation, in der selbst die Versorgung des eigenen Tieres zur grossen Herausforderung wird.

Gerade dann geraten nicht nur Menschen, sondern auch ihre Tiere in Not. Wenn das Geld kaum für das Nötigste reicht, fehlt oft auch für Futter oder andere lebensnotwendige Hilfsgüter die finanzielle Möglichkeit. Für die betroffenen Tiere bedeutet das eine direkte Belastung, für ihre Halterinnen und Halter oft zusätzlichen Kummer und grosse Sorge.

Um in solchen Situationen rasch und gezielt helfen zu können, hat die SUST das Projekt «Näpflein füll’ Dich» ins Leben gerufen. Mit dieser Aktion unterstützt die Stiftung Tiere von finanziell belasteten Halterinnen und Haltern mit kostenlosem Futter und lebensnotwendigen Hilfsgütern. So leistet die SUST konkrete und unmittelbare Hilfe dort, wo sie dringend gebraucht wird.

«Näpflein füll’ Dich» trägt dazu bei, dass kein Napf leer bleiben muss und Tiere auch in schwierigen Zeiten versorgt werden können. Gleichzeitig entlastet das Projekt Menschen in einer akuten Notlage und hilft mit, dass die Beziehung zwischen Mensch und Tier nicht zusätzlich durch existenzielle Sorgen belastet wird.

Mit diesem Angebot übernimmt die SUST Verantwortung für Tiere, die unverschuldet in eine schwierige Situation geraten. Die Hilfe ist praktisch, direkt und wirksam — und sie kommt genau dort an, wo sie den Alltag von Mensch und Tier spürbar erleichtert.

Ausgabetage
An jedem ersten Freitag des Monats können TierhalterInnen von 9.00 – 11.00 Uhr  kostenlos Hunde- und Katzenfutter im Tierschutzlager der SUST beziehen.

Voraussetzungen für den Bezug von kostenlosen Tierfutter
Vorweisen einer aktuellen Bestätigung des Sozialamtes, IV- / EO-Bestätigung, Steuerabrechnung (Monatliches Maximaleinkommen von CHF 2500/Einzelperson bzw. CHF 4000/Familien).
Falls keine Bestätigung vorhanden ist, bitten wir um vorgängige Abklärung per Telefon 052 202 69 69 oder per E-Mail auf sozialarbeittiere@susyutzinger.ch.

Datum
jeder erste Freitag des Monats.

Termine 2026
8. Mai 2026 (nur Futter, kein Material)
3. Juli 2026 (nur Futter, kein Material)
7. August 2026 (Futter und Material-Abgabe)
4. September 2026 (nur Futter, kein Material)
2. Oktober 2026 (nur Futter, kein Material)
6. November 2026 (nur Futter, kein Material)
4. Dezember 2026 (Futter und Material-Abgabe)

Zeit
9.00 – 11.00 Uhr

Ort
SUST-Tierschutzlager, Weisslingerstrasse 1, 8483 Kollbrunn

Anmeldung

  • Nicht notwendig für InhaberInnen einer der oben genannten Bestätigungen.
  • Falls keine der oben genannten Bestätigungen vorliegt: Bitte um vorgängige Anmeldung per Telefon 052 202 69 69 oder sozialarbeittiere@susyutzinger.ch

Bezugsmenge
An den Ausgabetagen wird jeweils Futter für ca. 10 Tage kostenlos abgegeben

Hunde
Dürfen gerne an die Abgabestelle mitgebracht werden

Projekte

Näpflein füll’ Dich – Hilfe, die von Herzen kommt!

Wenn das Näpfchen voll bleibt – auch in schwierigen Zeiten

Nicht alle TierhalterInnen können ihre Tiere jederzeit sorgenfrei versorgen.

«Näpflein füll’ Dich!»

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Näpflein füll’ Dich!

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