
Veröffentlicht am 29. März 2024
Die SUST begrüsst die geplanten Verbesserungen, insbesondere die Erhöhung des Mindestalters von Hundewelpen auf 15 Wochen. Dennoch gehen die Änderungen zu wenig weit:
Jedes Jahr werden x-tausende Hunde und Katzen in die Schweiz importiert, oft mit dem Narrativ, die Tiere seien gerettet worden. In Wahrheit wird intensiver Tierhandel betrieben, der mit Leid für die Tiere wie für Menschen verbunden ist. Die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen für eine Handelsbewilligung erachten wir als ungenügend. Wir wünschen uns mehr Kontrolle und besonders mehr Ausbildung in allen die Vermittlung betreffenden Bereichen, insbesondere im Bereich kynologisches Fachwissen. Zudem fordern wir auch für Katzen eine Kennzeichnungspflicht, um heimatlose Tiere identifizieren und die Katzenüberpopulation in der Schweiz mittels Kastrationen tiergerecht und nachhaltig lösen zu können. Die Qualzucht-Problematik steigt laufend. Es gilt, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen, die die Haltung und Zucht wie auch den Kauf solcher Tiere erschweren oder verunmöglichen. Die Einzelhaltung von Kaninchen ist nicht tiergerecht und kann weder in der Heimtierhaltung noch in der Rassezucht gerechtfertigt werden.
Die geplanten Haltungsverbesserungen im Tierversuchsbereich werden begrüsst, sind aber weiterhin in keiner Weise tiergerecht, beispielsweise die Gehegevorschriften und die Beschäftigungsmöglichkeiten für Versuchstiere. Den Tierschutzbeauftragen ist eine grössere Unabhängigkeit zu gewähren, im Verstösse ohne Furcht vor Repressalien gemeldet werden können. Für Fische, Amphibien und Reptilien braucht es dringend weitergehende Schutzbestimmungen.
Die Anbindehaltung und das Enthornen von Ziegen sind nicht tiergerecht und daher vollständig zu verbieten. Ausserdem plädieren wir für ein Verbot der Einzelhaltung von Kälbern (Iglus!), Kaninchen, Pferde und Kameliden. Zudem ist das Kopfüber-Aufhängen von Geflügel zwecks Betäubung vor dem Schlachten äusserst stress- und schmerzbehaftet und daher zu untersagen.
Viele tierschutzrelevante Bereiche werden in der aktuellen Kurz-Revision gar nicht angesprochen. Die SUST erachtet es daher als notwendig, zeitnah eine vollständige Revision durchzuführen – im Sinne der Tiere.
Die SUST hat in ihrer Stellungnahme Vorschläge zu den Änderungsentwürfen eingereicht und hofft auf eine weitgehende Berücksichtigung dieser. Wir unterstützen die Stellungnahmen von anderen, fachlich hoch qualifizierten Tierschutzorganisationen, insbesondere: Zürcher Tierschutz, Stiftung TierRettungsDienst, Stiftung für das Tier im Recht, Schweizer Tierschutz STS, Stiftung Animal free research.
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