Hundewelpen in einem Käfig auf einem Markt, daneben Preisschilder
Information und Aufklärung

Februar ist Schnittzeit!

Veröffentlicht am 20. Februar 2026

Symbolbild
Wussten Sie, dass radikale Rückschnitte ab dem 1. März nicht mehr erlaubt sind?
Nutzen Sie den Februar für den Rückschnitt! Jetzt ist die ideale Zeit, um Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, bevor die Brutzeit vieler Vögel beginnt.
Ab März gilt: Vor jedem Schnitt unbedingt prüfen, ob sich Nester oder Brutstätten in den Hecken befinden.
Denn das Entfernen oder Beschädigen von Nestern ist in der Schweiz strengstens verboten!
Mehr Tipps, sehen Sie auf dem SUST-Info-Pic
Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt im Februar sorgen Sie für gepflegte Hecken – und schützen gleichzeitig die heimische Vogelwelt.
DANKE!
Infopic Februarschnitt ×
Hilfe, die ankommt

Ihre Spende hilft Tieren in Not

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz erhält kein Geld der öffentlichen Hand. Jede Kastration, jede Futterlieferung und jede Behandlung wird von Menschen bezahlt, die diese Arbeit für richtig halten.

Kleiner Hund auf den Händen einer Betreuerin

Online spenden

Sicher bezahlen mit Karte, TWINT oder PostFinance.

Lieber gebührenfrei? Spendenkonto IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9 (PostFinance), Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, 8488 Turbenthal. Auch mit TWINT möglich.
Die Stiftung ist von den Steuern befreit, Ihre Spende können Sie je nach kantonalem Steuergesetz abziehen.

E-Newsletter

Einmal im Monat im Posteingang

Praxistipps für TierhalterInnen und Berichte aus den Einsätzen der SUST, mit den Tieren, um die es geht.

Oder folgen Sie der SUST:

Warenkorb anzeigen