Wussten Sie, dass radikale Rückschnitte ab dem 1. März nicht mehr erlaubt sind?
Nutzen Sie den Februar für den Rückschnitt! Jetzt ist die ideale Zeit, um Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, bevor die Brutzeit vieler Vögel beginnt.
Ab März gilt: Vor jedem Schnitt unbedingt prüfen, ob sich Nester oder Brutstätten in den Hecken befinden.
Denn das Entfernen oder Beschädigen von Nestern ist in der Schweiz strengstens verboten!
Denn das Entfernen oder Beschädigen von Nestern ist in der Schweiz strengstens verboten!
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Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt im Februar sorgen Sie für gepflegte Hecken – und schützen gleichzeitig die heimische Vogelwelt.
DANKE!