
26. Juni 2025 · Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz
Sommerzeit ist Reisezeit – und für viele gehört der Hund zur Familie einfach dazu. Doch nicht jede Ferienreise eignet sich für einen tierischen Begleiter. Was viele unterschätzen: Lange Autofahrten, Hitze, Krankheiten oder strenge Hundeverbote am Strand machen den Urlaub schnell zur Belastung – für Mensch und Tier.
Damit Ferien mit Hund entspannt bleiben, rät die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST), schon vor der Buchung Folgendes zu prüfen:
Mehr Tipps gefällig?
Der kostenlose Ratgeber „Ferien mit dem Hund“ der SUST bietet viele praktische Hinweise:
Von Reiseapotheke bis Grenzübertritt, Autotipps und einem kleinen Hundesprachführer.
Die Broschüre gibt’s gedruckt oder digital im SUST-Webshop.
Bildlegende
Audio: Zu folgenden Fragen stehen die Antworten von Geschäftsleiterin Susy Utzinger als Audios zum Download zur Verfügung:
Die Aufnahmen lassen sich hier direkt abspielen und als Datei herunterladen.
Text und Bilder zu dieser Medienmitteilung. Für Fragen und weiteres Material ist der Medienkontakt da.
Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) wurde am 7. September 2000 in Zürich gegründet. Sie ist unabhängig, gehört keinem Dachverband an und steht unter der Aufsicht des Bundes. Ihre Arbeit ruht auf vier Pfeilern: Kompetenzzentrum Tierheim, Kastrationsaktionen, Aus- und Weiterbildung und Aufklärung der Bevölkerung. Die Basis bildet die Soforthilfe für Tiere in Not, in der Schweiz und im Ausland, wo die SUST unter anderem sieben Tierwaisenhospitäler betreibt.
Die Stiftung finanziert sich durch Spenden und Legate und erhält keine öffentlichen Gelder.
Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz erhält kein Geld der öffentlichen Hand. Jede Kastration, jede Futterlieferung und jede Behandlung wird von Menschen bezahlt, die diese Arbeit für richtig halten.
Sicher bezahlen mit Karte, TWINT oder PostFinance.
Lieber gebührenfrei? Spendenkonto IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9 (PostFinance), Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, 8488 Turbenthal.
Auch mit TWINT möglich.
Die Stiftung ist von den Steuern befreit, Ihre Spende können Sie je nach kantonalem Steuergesetz abziehen.
Jedes Jahr leiden zahllose Wild-, Nutz- und Haustiere unter der Knallerei rund um den Nationalfeiertag.
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Am 1. August wird in der Schweiz gefeiert – vielerorts mit Feuerwerk. Jahr für Jahr werden dabei grosse Geldbeträge im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft geschossen.
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