Informationsanlass «Vorsorge mit Wirkung» – Sa. 28. November 2026, Turbenthal Jetzt anmelden
Nachlass

Ihre Tierliebe wirkt weiter

Mit einem Legat oder einer Erbeinsetzung bestimmen Sie, dass ein Teil Ihres Nachlasses Tieren in Not zugutekommt. Wir beraten Sie persönlich und helfen bei der Umsetzung.

Werte, die bleiben

Was bleibt, wenn wir gehen?

Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Verteilung dem Gesetz. Mit einem Testament oder Erbvertrag entscheiden Sie selbst.

Neben Ihren Angehörigen können Sie darin auch eine Organisation berücksichtigen, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt. Ihre Familie wird dadurch nicht benachteiligt: Die gesetzlichen Pflichtteile bleiben geschützt, und über den Rest Ihres Nachlasses verfügen Sie frei.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher drei Viertel), und Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Damit können Sie heute über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei bestimmen als früher.

Schritt für Schritt

So regeln Sie Ihren Nachlass

Vier Schritte, für die Sie sich so viel Zeit nehmen können, wie Sie brauchen.

1

Informieren

Bestellen Sie den kostenlosen Ratgeber oder verschaffen Sie sich online einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.

2

Beraten lassen

Wir nehmen uns persönlich Zeit für Ihre Fragen. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

3

Testament verfassen

Von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift – oder öffentlich beurkundet. Vorlagen stehen im Ratgeber.

4

Sicher hinterlegen

Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf, etwa bei der kantonalen Hinterlegungsstelle oder bei Ihrem Notariat.

Persönlich für Sie da

Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zu Testament, Legat oder Trauerspende rufen Sie an oder schreiben Sie. Was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns.

Benjamin Altorfer, Geschäftsführer der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz

Benjamin Altorfer

Geschäftsführer · Ansprechpartner für Nachlassfragen

«Viele, die sich bei mir melden, tragen den Gedanken schon lange mit sich und möchten ihn einmal in Ruhe besprechen. Dafür nehme ich mir gerne Zeit. Ob und wann Sie danach etwas festhalten, entscheiden Sie.»

Rechtliche Sicherheit

Zwei erfahrene Anwälte an Ihrer Seite

Bei rechtlichen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Nachlass stehen Ihnen zwei Mitglieder des Stiftungsrats zur Seite. Beide sind praktizierende Rechtsanwälte und im Schweizer Erbrecht zu Hause.

Dr. iur. Ueli Vogel-Etienne, SUST-Stiftungsrat und Rechtsanwalt

Dr. iur. Ueli Vogel-Etienne

Mitglied des Stiftungsrats · Rechtsanwalt in Zürich

«Neue – mitunter juristische – Fragen tauchen auf und müssen in der Tierschutzpraxis gelöst werden. Darum engagiere ich mich in der SUST.»

Mehr erfahren ›
Markus Huber, MLaw, SUST-Stiftungsrat und Rechtsanwalt

Markus Huber, MLaw

Mitglied des Stiftungsrats · Rechtsanwalt in Zürich

«Während wir früher als Kinder Geld für den Tierschutz gesammelt haben, erbringe ich heute einen rechtlichen Beitrag zu einem nachhaltigen Tierschutz.»

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Hilfsmittel

Sich in Ruhe vorbereiten

Der gedruckte Ratgeber erklärt die Schweizer Erbrechtslage, das Online-Portal DeinAdieu führt Sie durch die Formulierung, und am Informationsanlass stellen Sie Ihre Fragen direkt.

Titelseite des SUST-Ratgebers zu Legat und Testament Gedruckt · kostenlos

Ratgeber Legat und Testament

Der Ratgeber führt durch die erbrechtliche Situation in der Schweiz: Sie erfahren, wie Sie Ihren letzten Willen verfassen, und erhalten Beispiel-Formulierungen für Ihr Testament.

Online · kostenlos

Testament mit DeinAdieu vorbereiten

DeinAdieu ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Auf seinem Portal bereiten Sie Ihr Testament Schritt für Schritt vor und können eine kostenlose Erstberatung bei Erbrechtsspezialisten vereinbaren.

Sa. 28. November 2026 · Turbenthal

Anlass «Vorsorge mit Wirkung»

Ein Nachmittag in der Geschäftsstelle der SUST, 14 bis etwa 17 Uhr: Wie das Schweizer Erbrecht funktioniert, wie ein Legat abläuft und was geschieht, wenn etwas nicht geregelt ist. Mit Zeit für Ihre Fragen und einem Apéro. Die Teilnahme ist kostenlos.

Bitte beachten Sie: Die SUST kann keine Haftung für eine rechtlich einwandfreie Nachlassregelung übernehmen. Bei komplizierten Vermögens- oder Familienverhältnissen empfehlen wir, eine Fachperson beizuziehen und Verfügungen prüfen zu lassen.

Was bleibt

Wem Ihr Nachlass zugutekommt

Legate fliessen in die Arbeit der SUST: in die Tierwaisenhospitäler, die Kastrationsaktionen, die Unterstützung von Tierheimen und die Soforthilfe. Also zu Tieren wie diesen.

Mehrere gerettete Strassenhunde in einem Auslauf
Gerettete Strassenhunde
Kater Zeus lässt sich von einer Hand am Kopf kraulen
Zeus
Hündin Indra legt ihre Pfote in eine Hand
Indra
Tierpflegerin hält zwei junge Füchse im Arm
Wildtierwaisen, Bukarest

Warum Legate für die SUST zählen

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz erhält keine Unterstützung durch die öffentliche Hand. Ihre Arbeit ist ausschliesslich durch Spenden und Legate finanziert. Ein Legat hilft deshalb nicht nur einem einzelnen Projekt, sondern gibt der Stiftung die Sicherheit, langfristig planen zu können.

  • Seit 2000 gegründet am 7. September 2000 in Zürich, unabhängig und keinem Dachverband angeschlossen
  • Unter Aufsicht des Bundes Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht prüft jährlich das Eidgenössische Departement des Innern
  • Steuerbefreit als gemeinnützige Stiftung, auch von Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Offengelegt wie die Mittel eingesetzt werden, steht in den Jahresberichten
Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Nachlass

Was ist der Unterschied zwischen Erbeinsetzung, Legat und Schenkung?

Erbeinsetzung: Sie setzen die SUST als Mit- oder Alleinerbin ein und übertragen ihr eine Quote Ihres Nachlasses.

Legat (Vermächtnis): Sie weisen der SUST einen bestimmten Wert zu – einen Geldbetrag, ein Wertschriftendepot, eine Immobilie oder einen persönlichen Gegenstand. Das Legat wird vor der Erbteilung ausgerichtet.

Schenkung: Sie übertragen schon zu Lebzeiten Vermögen und erleben die Wirkung Ihrer Unterstützung unmittelbar mit.

Werden meine Angehörigen benachteiligt?

Nein. Die Pflichtteile Ihrer Nachkommen und Ihrer Ehe- oder eingetragenen Partnerin bzw. Ihres Partners bleiben in jedem Fall geschützt. Sie verfügen nur über den frei verfügbaren Teil Ihres Nachlasses. Dieser ist seit der Erbrechtsrevision vom 1. Januar 2023 grösser als früher, weil der Pflichtteil der Nachkommen gesenkt und jener der Eltern aufgehoben wurde.

Wie bezeichne ich die SUST in meinem Testament?

Verwenden Sie diese vollständige Bezeichnung, damit Ihr Wille zweifelsfrei umgesetzt werden kann:

Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, Tösstalstrasse 13a, 8488 Turbenthal
IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9

Wie muss ein Testament aussehen, damit es gültig ist?

Ein eigenhändiges Testament muss von A bis Z von Hand geschrieben sein und Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift enthalten. Alternativ können Sie es öffentlich beurkunden lassen. Beispiel-Formulierungen finden Sie im kostenlosen Ratgeber.

Ist die SUST von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit?

Ja. Als gemeinnützige Stiftung ist die SUST steuerbefreit. Auf einem Legat oder einem Erbteil zugunsten der SUST fallen deshalb keine Erbschaftssteuern an, der ganze Betrag kommt dem Tierschutz zugute.

Ist die SUST Zewo-zertifiziert?

Nein, die SUST ist nicht Zewo-zertifiziert. Eine Zertifizierung ist derzeit aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht vorgesehen; den Aufwand investiert die Stiftung lieber direkt in die Tierschutzarbeit. Strukturen und Prozesse richtet sie an den anerkannten Branchenstandards aus. Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht werden zudem jährlich vom Eidgenössischen Departement des Innern geprüft (Art. 84 Abs. 2 ZGB).

Kann ich bestimmen, wofür mein Beitrag eingesetzt wird?

Ja. Sie können in Ihrer Verfügung eine Zweckbestimmung festhalten – etwa zugunsten der Soforthilfe, der Kastrationsaktionen, eines der Tierwaisenhospitäler oder der Schweizer Tierheimunterstützung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung. Wie die SUST ihre Mittel insgesamt einsetzt, legt sie in den Jahresberichten offen.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja. Ein Testament können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen, in derselben Form, in der Sie es errichtet haben. Gilt mehr als ein Testament, geht das jüngere dem älteren vor, soweit sie sich widersprechen. Ein Erbvertrag lässt sich dagegen nur im Einverständnis aller Vertragsparteien ändern.

Muss ich mein Vorhaben der SUST mitteilen?

Nein, das ist nicht nötig – wir freuen uns aber, wenn Sie mit uns in Kontakt treten. So können wir Ihre Fragen beantworten und Ihnen zeigen, wie Ihre Zuwendung wirkt. Selbstverständlich behandeln wir alles vertraulich.

Wie organisiere ich eine Trauerspende?

In der Todesanzeige wird darum gebeten, anstelle von Blumen und Kränzen die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz zu berücksichtigen (Spendenkonto IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9, Vermerk mit dem Namen der verstorbenen Person). Auf Wunsch informieren wir die Angehörigen mit einem persönlichen Dankesschreiben über die eingegangenen Spenden. Schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie auch bei den Formulierungen.

Was geschieht mit meinem eigenen Tier, wenn ich nicht mehr da bin?

Da die Testamentseröffnung Zeit braucht, sollte Ihr Tier ab dem ersten Moment betreut sein. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, halten Sie die wichtigen Angaben schriftlich fest (Tierärztin oder Tierarzt, Futter, Medikamente) und prüfen Sie eine ergänzende erbrechtliche Anordnung. Wir beraten Sie gerne.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da: +41 52 202 69 69 oder benjamin.altorfer@susyutzinger.ch

Sprechen Sie mit uns

Ob Sie schon konkrete Pläne haben oder sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen: Ein Gespräch verpflichtet Sie zu nichts. Sie erreichen Benjamin Altorfer unter +41 52 202 69 69.

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