Für Tierschutz-HelferInnen

Teilnahme- und Haftungserklärung

Du bestätigst sie einmal, wenn Du als Tierschutz-HelferIn bei der SUST anfängst. Sie gilt dann für alle Arbeitstage und Einsätze, im Inland wie im Ausland.

Teilnahme- und Haftungserklärung für SUST-TierschutzhelferInnen

Die Arbeit der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (nachfolgend «SUST») wäre ohne die wertvolle Unterstützung freiwilliger Tierschutz-Helferinnen und -Helfer in dieser Form nicht möglich. Die SUST schätzt dieses Engagement sehr und legt grossen Wert darauf, die Arbeitstage, verschiedene Einsätze und Auslandwochen sorgfältig vorzubereiten und verantwortungsvoll durchzuführen.

Die SUST trifft im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erforderlichen organisatorischen und sicherheitsbezogenen Vorbereitungen für die jeweiligen Einsätze. Dazu gehören insbesondere die vorgängige Abklärung der Einsatzbedingungen, eine angemessene Information und Vorbereitung der Teilnehmenden sowie die Vermittlung der für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Sicherheits-, Verhaltens- und Arbeitsanweisungen.

Gleichzeitig können freiwillige Arbeitseinsätze – insbesondere Tätigkeiten in Tierheimen, Tierschutzeinrichtungen und im Umgang mit Tieren – trotz sorgfältiger Vorbereitung mit gewissen Risiken verbunden sein. Ein verantwortungsvoller Einsatz setzt deshalb sowohl die sorgfältige Organisation durch die SUST als auch die Eigenverantwortung der Teilnehmenden voraus.

Die vorliegende Teilnahme- und Haftungserklärung dient dazu, die gegenseitigen Verantwortlichkeiten transparent festzuhalten und einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz zu unterstützen.

1. Eigenverantwortung und Versicherung

Die teilnehmende Person ist sich bewusst, dass freiwillige Arbeitseinsätze – insbesondere Tätigkeiten in Tierheimen, Tierschutzeinrichtungen und im Umgang mit Tieren – mit Risiken verbunden sein können.

Die SUST verfügt für freiwillige Helferinnen und Helfer über keine separate Unfallversicherung. Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, vor dem Antritt ihrer freiwilligen Tätigkeit bei der SUST einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz sicherzustellen.

Sie bestätigt insbesondere, über eine ausreichende Unfallversicherungsdeckung sowie eine gültige Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.

Allfällige zwingende gesetzliche Versicherungsdeckungen bleiben vorbehalten.

2. Haftung der SUST

Die SUST haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche Teilnehmenden während oder im Zusammenhang mit einem freiwilligen Arbeitseinsatz entstehen.

Dies gilt insbesondere für Unfälle und Verletzungen, Schäden im Zusammenhang mit dem Verhalten von Tieren, Handlungen oder Unterlassungen anderer Teilnehmender oder Dritter sowie Schäden, die infolge der Missachtung von Sicherheits-, Verhaltens- oder Arbeitsanweisungen oder durch eigenmächtiges Handeln entstehen.

Die Haftung der SUST für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie eine anderweitige zwingende gesetzliche Haftung bleiben vorbehalten.

3. Durch Teilnehmende verursachte Schäden

Die teilnehmende Person ist für Schäden verantwortlich, die sie im Rahmen des Einsatzes schuldhaft gegenüber der SUST, einer Einsatzorganisation, anderen Personen oder Dritten sowie an Tieren, Gebäuden, Einrichtungen, Fahrzeugen, Werkzeugen oder sonstigem Eigentum verursacht.

Für solche Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Schäden und Unfälle sind der Einsatzleitung unverzüglich zu melden.

4. Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt die SUST im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

5. Absage, Änderung oder Abbruch eines Einsatzes

Die SUST kann einen geplanten Arbeitseinsatz aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen sowie aufgrund aussergewöhnlicher, ausserhalb ihres Einflussbereichs liegender Ereignisse absagen, verschieben, ändern oder vorzeitig abbrechen.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, beispielsweise Naturereignissen, Unwettern, Epidemien oder Pandemien, behördlichen Anordnungen, erheblichen Verkehrsstörungen, Krieg, bewaffneten Konflikten, Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen.

Für daraus entstehende Kosten oder sonstige Nachteile der Teilnehmenden haftet die SUST im gesetzlich zulässigen Umfang nicht, sofern die zugrunde liegenden Umstände von ihr nicht zu vertreten sind.

6. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der freiwilligen SUST-Arbeitseinsätze werden regelmässig Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation und Kommunikation der Tierschutzarbeit der SUST erstellt. Dabei können auch Aufnahmen entstehen, auf denen die teilnehmende Person einzeln oder gemeinsam mit anderen Personen erkennbar ist.

Die Aufnahmen dürfen von der SUST unentgeltlich für die Dokumentation und Kommunikation ihrer Tätigkeit verwendet, bearbeitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere die SUST-Website und Social-Media-Kanäle, Newsletter, Stiftungszeitung, Jahresberichte, Printprodukte, Präsentationen, Informationsmaterialien, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Spenden- und Fundraisingkommunikation. Eine namentliche Nennung erfolgt nur nach separater Absprache.

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Die Einwilligung kann für zukünftige Verwendungen jederzeit in Textform gegenüber der SUST widerrufen werden. Bereits rechtmässig erfolgte Veröffentlichungen und Verwendungen bleiben vom Widerruf unberührt; bereits veröffentlichte Inhalte, gedruckte Materialien oder an Dritte bzw. Medien weitergegebene Aufnahmen können unter Umständen nicht vollständig zurückgerufen werden.

7. Social Media

Eigene Beiträge über Arbeitseinsätze sind willkommen, sofern sie Tiere, Menschen und Partnerorganisationen respektvoll darstellen.

Es dürfen keine vertraulichen Informationen, internen Konflikte, medizinischen Details oder identifizierbaren personenbezogenen Daten ohne Freigabe veröffentlicht werden.

Es dürfen keine eigenständigen öffentlichen Bewertungen von Partnerorganisationen, Behörden oder laufenden Fällen abgegeben werden.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht.

Fassung Oktober 2026

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Mit dem Absenden bestätigst Du die folgenden Punkte. Eine Kopie geht an Deine E-Mail-Adresse. Für Minderjährige braucht es die Unterschrift der Eltern: Bitte melde Dich in diesem Fall bei tierschutz-helfer@susyutzinger.ch.

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