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So erkennen Sie Tierleid-Inhalte

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle einem Tier von Menschen zugefügten Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Aus der rechtlichen Sicht fallen allerdings viel weniger Handlungen unter den Begriff der Tierquälerei als man denkt.

Lesen Sie hier was das Gesetz als Tierquälerei ansieht: STIFTUNG TIER IM RECHT (TIR)

Der Schutz der Tierwürde bildet seit September 2008 ein ausdrückliches Grundprinzip der Tierschutzgesetzgebung. Im Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) heisst es dazu:
Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Als Belastung für das Tier gilt, wenn ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf nicht in Angst versetzt oder erniedrigt werden. Weiter gilt als Missachtung der Tierwürde, wenn tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird Art. 3 Bst. a TSchG.

Alle Begriffe im Detail finden Sie hier: LEXIKON TIERSCHUTZRECHT VON TIR

HINWEIS: Der nachfolgende Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Formen wurde von der Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.) im Rahmen ihrer Kampagne „Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken“ für Deutschland erarbeitet. Die vollständige und bebilderte Originalversion (nach geltendem Deutschen Recht) finden Sie >>HIER<<.

EINORDNUNG VON TIERLEID-INHALTEN

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4. Appell an Content-Creators und Nutzer, die Tiercontent teilen

Auch wir lieben lustige Tierinhalte, sofern sie kein Leid für Likes beinhalten. Wir apellieren darum (wie WTG in Deutschland) auch hier in der Schweiz aktiv an die ErstellerInnen dieser Art der Inhalte. Stellen Sie sich bitte vor dem Erstellen/Teilen eines Inhaltes mit Tieren folgende Fragen:

  1. Wird die Belustigung oder das Ziel, Reichweite zu generieren, über die Bedürfnisse des Tieres gestellt?
  2. Könnte der Beitrag zu Nachahmung motivieren und zu mehr Tierleid führen?
  3. Wollen sie ein Selfie mit einem Wildtier für mehr Aufmerksamkeit/Reichweite?
  4. Das gefilmte/fotografierte Tier kann sich nicht selber aus der Situation der Aufnahme befreien?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie den Inhalt weder erstellen noch posten.

Die SMACC hat zu diesen Fragen eine sehenswerte Videoserie erstellt: Hier ANSCHAUEN  

Mehr Kampagnen gegen Tierleid in den sozialen Medien finden Sie via die Hastags:

#KeinLikefürTierleid 

#DeinLikeSeinLeid 

#KeinQuälenFürKlicks  

Im Bündnis mit der SMACC, setzen wir uns dafür ein, dass soziale Netzwerke eindeutiges Tierleid erkennen und diese entfernen. Damit das Problem an der Wurzel gepackt wird, sind gerade wir als NutzerInnen und ErstellerInnen solcher Inhalte in der Verantwortung.

Helfen Sie mit in dem Sie vor dem Weiterverbreiten von Tierinhalten darauf achten: 

  • zeigt es eindeutiges Tierleid und ist der Kontext deutlich und mit Informationen ergänzt?
  • gibt es keinen klaren Kontext, bitten wir NutzerInnen und Creators, im Zweifel den Inhalt nicht weiterzuverbreiten. Solche Inhalte melden Sie besser immer. Eine Anleitung finden Sie unten.
  • Das Teilen Ihres Tierschutzwissens durch diese Kampagne trägt aktiv dazu bei, Tierleid in den sozialen Netzwerken zu stoppen!

 


 

➡️ Zur Anleitung zum Melden von Tierleid geht's HIER

 

Helfen Sie uns, mit der Kampagne „#DeinLikeSeinLeid - Tierschutz auch Online“ nachhaltig Veränderungen zu erreichen – unterstützen Sie uns mit einer Spende oder, indem Sie die Kampagne teilen.

 

Helfen Sie mit

Helfen Sie mit, die Darstellung von Tierleid in den sozialen Netzwerken zu stoppen

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