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So erkennen Sie Tierleid-Inhalte

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle einem Tier von Menschen zugefügten Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Aus der rechtlichen Sicht fallen allerdings viel weniger Handlungen unter den Begriff der Tierquälerei als man denkt.

Lesen Sie hier was das Gesetz als Tierquälerei ansieht: STIFTUNG TIER IM RECHT (TIR)

Der Schutz der Tierwürde bildet seit September 2008 ein ausdrückliches Grundprinzip der Tierschutzgesetzgebung. Im Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) heisst es dazu:
Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Als Belastung für das Tier gilt, wenn ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es darf nicht in Angst versetzt oder erniedrigt werden. Weiter gilt als Missachtung der Tierwürde, wenn tiefgreifend in das Erscheinungsbild oder die Fähigkeiten des Tieres eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird Art. 3 Bst. a TSchG.

Alle Begriffe im Detail finden Sie hier: LEXIKON TIERSCHUTZRECHT VON TIR

HINWEIS: Der nachfolgende Leitfaden zur Erkennung von Tierleid-Formen wurde von der Welttierschutzgesellschaft (WTG e.V.) im Rahmen ihrer Kampagne „Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken“ für Deutschland erarbeitet. Die vollständige und bebilderte Originalversion (nach geltendem Deutschen Recht) finden Sie >>HIER<<.

EINORDNUNG VON TIERLEID-INHALTEN

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2. Tierleid-Verdacht

Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies jedoch wegen fehlendem Kontext nicht eindeutig zu erkennen ist.

 

 

Fälle von «Tierleidverdacht» können auf eindeutiges Tierleid hindeuten, sind ohne Kontext jedoch nicht einzuordnen. Sie zeigen also nicht eindeutig, dass ein Strafbestand gemäss Tierschutzgesetz (zum Beispiel, wenn das in Art. 3 Bst. a TSchG genannte „überwiegende Interesse» gerechtfertigt werden kann) gegeben ist.

Um dies zu beurteilen braucht es Fachwissen (wie zb.über die individuelle Körpersprache des Tieres); zudem ist der Kontext und eine genaue Definition zum Verhältnis zwischen Tier und Mensch dafür zwingend notwendig. In den folgenden Beispielen ist dieses Wissen nicht ausreichend. Ein Leiden des dargestellten Tieres ist möglich oder wahrscheinlich, aber nicht eindeutig nachweisbar:

WARNUNG: Hier bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleidinhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Die Quellen sind absichtlich nicht verlinkt, um diesen Inhalten zu keiner weiteren Reichweite zu verhelfen.  

Die WTG nennt im Leitfaden zur Erkennung von Tierleid in sozialen Netzwerken Beispiele wie:

  • Aufnahmen, in denen Menschen engen Kontakt zu Wildtieren pflegen, der Ort oder der Grund für die Nähe aber unklar bleiben. Wichtig wäre hier eine klare Beschreibung (Kontext), um die Situation beurteilen zu können: Es ist durchaus möglich, dass in Wildtierstationen gerettete Wildtiere aufgepäppelt und im Rahmen notwendiger tiermedizinischer Behandlung gebadet werden müssen. Solche Darstellungen werden aber auch oft inszeniert und stellen kein "überwiegendes Interesse" dar. Es ist nicht erkennbar, ob es sich um Wildtiere handeln, die illegal für die Haustierhaltung oder sogar konkret für den Selfietourismus gewildert wurden. Nur wenn die Hintergründe solcher Beiträge eindeutig aufgezeigt werden, können sie eingeordnet werden.
  • Wenn Tiere für Aufnahmen ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, kann das auf Tierleid hindeuten. Wenn das Tier leidet, ist dies oft nur mit geschultem Blick am Verhalten des Tieres erkennbar.
  • Dem Handel von Tieren auf Profilen oder in Gruppen auf einer Plattform stehen wir kritisch gegenüber. Oft kann hier leider nur der Verdacht auf Tierleid zugeordnet werden. Es gibt Indizien, die auf mangelndes Fachwissen oder kriminellen Welpenhandel hindeuten. Wenn die Anbieter viel zu junge oder mehr Tiere anbieten, als es für einen natürlichen Wurf üblich wäre, spräche das für eine Tierschutzwidrigkeit und für eindeutiges Tierleid.
  • Beiträge in denen Tiere nicht arterecht oder mutmasslich falsch ernährt werden (z.b. Dog vs. Avocado-Challenge oder wenn Tieren gewürztes Fleisch oder Schokolade gefüttert wird) sind oft nicht leicht einzuordnen. Eindeutiges Tierleid ist, wenn Art und Menge lebensbedrohliche Folgen haben kann.
  • Bilder von Tieren, die in Mikrowellen und Waschmaschinen liegen, stellen oft zunächst kein Tierleid dar. Die Tiere können sich hier ihren neuen Lieblingsplatz gestaltet haben. Es ist hingegen eindeutig Tierleid, wenn das Tier offensichtlich eingesperrt wurde und deutlich gestresst ist oder wenn die Maschinen in Betrieb sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in der kostenlosen SUST-Broschüre «Vorsicht Katzenfalle».

Fälle die wir von der SUST dieser Kategorie zuordnen:

  • So sehr der Anblick von „tanzenden“ Tieren befremdet, solche Bilder oder Videos zeigen häufig kein direktes Tierleid. Hier hängt Vieles stark von den Umständen ab (Arttypisches Verhalten, Anatomie, Training.) Zeigen die Aufnahmen jedoch eindeutig, dass die Tiere mit Gewalt in diese Situationen gebracht oder trainiert wurden oder die Bewegungen nicht dem natürlichen Bewegungsapparat der Tiere entsprechen und Schäden und Leiden zur Folge haben könnten, handelt es sich um eindeutiges Tierleid.
  • Darstellungen von Animal Hoarding, wenn Tiere aus falscher Tierliebe oder aufgrund einer psychischen Krankheit regelrecht gesammelt werden. Wenn klar erkennbar ist, dass Bedürfnisse des einzelnen Individuums nicht erfüllt werden und ohne Kontext massives Tierleid durch Verwahrlosung gezeigt wird, ist dies als eindeutiges Tierleid einzuordnen. Wenn es sich um eine Momentaufnahme handelt, die erklärt wird, ist der Verdacht widerlegt – der Kontext ist also zwingend.
  • Durch Verkleidungung massiv eingeschränkte Tiere oder Einschränkungen wie bei der "ScrunchieCat-Challenge", für die bei Katzen die Ohren mit Haarbändern zugebunden werden.
  • Darstellungen von aggressiven Hunden, die brutal behandelt oder fixiert werden, werden oft durch Notwehr legitimiert (diese ist nicht strafbar). Fälle, bei dem einem Hund die Schnauze verklebt wird, weil er gebellt hat jedoch stellen eindeutiges Tierleid dar.
  • Verstörende Trends wie «Pony-Painting-Partys». Hier gibt es unterschiedliche Darstellungen. Oft sind nur Teile von Tieren zu sehen und daher sind keine offensichtlichen Stresssymptome erkennbar noch ist eindeutig zu erkennen, ob «nur» Kreide oder Farben mit schädlichen Inhaltsstoffen verwendet wurden. In anderen Darstellung werden vermeintlich «ruhige» Tiere angebunden und bei lauter Musik und unter kreischendem Gelächter unvorhersehbaren Berührungen von Fremden, die Ihre Haare mit Farbe beschmieren, ausgesetzt. Selbst unter Sedierung – welche für solche Zwecke ebenfalls tierschutzwidrig wäre – zeigen Tiere subtile Stresssignale, die für Laien nicht leicht erkennbar sind und sogar von den Veranstaltern dieser Partys übersehen werden können, weil ihnen die Klicks wichtiger sind.

Eine abschliessende Zuordnung zu diesen Fällen lässt nur der Kontext - eine eindeutige Erklärung des Beitrags - zu. Wenn Sie es nicht einordnen können, entscheiden Sie sich:

 

➡️
IM ZWEIFEL FÜR DAS TIER!


Mitglieder der SMACC (bei der die Welttierschutzgesellschaft auch Mitglied ist) fordern von Betreibern sozialer Plattformen deshalb, alle entsprechenden Inhalte genau zu prüfen. Bleibt der Kontext unklar und bleibt bei einem Beitrag ein Tierleidverdacht, sollten die Anbieter um Ergänzung des Beitrags auffordern, damit eindeutiges Tierleid ausgeschlossen werden kann. Geschieht dies nicht, müssten die Inhalte entfernt werden. 

WAS TUN BEI TIERLEIDVERDACHT? TierfreundInnen sollten laut der WTG bei Tierleidverdachtsfällen – Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschliessend zu beurteilen ist – über die Nachrichtenfunktion nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme zu fragen. Weisen Sie darauf hin, dass der Kontext fehlt und Sie Tierleid vermuten. Erhalten Sie keine Reaktion, melden Sie bitte auch diese Inhalte konsequent.  

 

➡️ Eine Anleitung dazu finden Sie hier: TIERLEID MELDEN
2. Tierleid-Verdacht

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Helfen Sie mit, die Darstellung von Tierleid in den sozialen Netzwerken zu stoppen

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