Es ist nicht einfach, sich Gedanken über den eigenen Tod und zum eigenen Nachlass zu machen. Trotzdem ist es wichtig, dass man sich mit der Frage, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschieht, auseinandersetzt.
Mit den entsprechenden Verfügungsformen (Testament oder Erbvertrag) können Sie bestimmen, was Sie Ihren Nahestehenden und der Welt hinterlassen möchten. Neben Ihren Liebsten können Sie auch eine Organisation Ihres Vertrauens berücksichtigen und somit Ihre Werte über den Tod hinaus bestehen lassen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Weil die Pflichtteile gesenkt werden, können Erblasserinnen und Erblasser neu über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Mit einem Testament gestalten Sie nicht nur Ihre Zukunft, sondern hinterlassen Spuren, die bleiben. Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die Pflichtteile gesenkt. Sie können dadurch über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen – und damit auch grosszügiger an Organisationen wie die SUST vermachen.
Verwenden Sie diese vollständige Bezeichnung, damit Ihr Wille zweifelsfrei umgesetzt werden kann:
Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, Weisslingerstrasse 1, 8483 Kollbrunn
IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Ja. Als gemeinnützige Stiftung ist die SUST steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt vollumfänglich dem Tierschutz zugute.
Die SUST ist aktuell nicht Zewo-zertifiziert. Wir orientieren uns jedoch bewusst an den Zewo-Standards mit dem Ziel der Zertifizierungsfähigkeit. Eine Zertifizierung ist derzeit aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht vorgesehen – die damit verbundenen Aufwände investieren wir lieber direkt in unsere Tierschutzarbeit. Unsere Strukturen und Prozesse richten wir konsequent an den anerkannten Branchenstandards aus und stellen so sicher, dass Ihre Spende transparent und wirkungsvoll eingesetzt wird.
Ja. Sie können in Ihrer Verfügung eine Zweckbestimmung festhalten – etwa zugunsten der Soforthilfe, der Kastrationsprojekte, eines unserer Orphan Animal Hospitals oder der Schweizer Tierheimunterstützung. Gerne unterstützen wir Sie bei der passenden Formulierung.
Anstelle von Blumen und Kränzen werden Trauergäste gebeten, im Andenken an die verstorbene Person für den Tierschutz zu spenden. Wir helfen unkompliziert mit Formulierungen, Bankangaben und – auf Wunsch – Dankesschreiben an die Spendenden.
Da die Testamentseröffnung Zeit braucht, sollte Ihr Tier ab dem ersten Moment betreut sein. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, halten Sie wichtige Informationen (Tierarzt, Futter, Medikamente) schriftlich fest und prüfen Sie eine ergänzende erbrechtliche Anordnung. Wir beraten Sie gerne.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Für eine kostenlose Erstberatung oder bei weiteren Fragen.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie die SUST in Ihrem Testament berücksichtigen können? Unsere Broschüre liefert Ihnen wichtige Informationen rund ums Thema Erbschaft und Legate.