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Die Tierschutzprojekte der SUST werden durch Spenden und Legate finanziert. Die Tierschutzstiftung erhält keine Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Steuerbefreiung und Verdankung

Steuerersparnis durch Ihre Spende

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz ist von den Steuern befreit. Sie können Ihre Zuwendungen (je nach kantonalem Steuergesetz) teilweise oder sogar ganz von der Steuer abziehen. Ihr Beitrag kann sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons – und Gemeindesteuern im Umfang der kantonalen Steuergesetzgebung in Abzug gebracht werden. Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Steuererklärung über die von Ihnen während des Jahres getätigten Spenden.

Sollten Sie die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz nicht im Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen Ihres Kantons finden, schreiben Sie uns eine Email, wir senden Ihnen das entsprechende Dokument zu.

Auch einige Finanzämter in Deutschland anerkennen Spenden an unsere Stiftung, so dass diese ebenfalls von den Steuern abgezogen werden können.

Verdankung / Steuerbestätigung

Wir verdanken alle Spenden ab CHF 100.- mit einem persönlichen Schreiben. Für Steuer-Abzüge erhalten Sie am Anfang des Jahres eine Spendenbestätigung über sämtliche Spenden, die Sie während des vergangenen Jahres an unsere Stiftung getätigt haben.

Damit wir auch in Zukunft Tierleid mindern können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Mit diesen weiteren Möglichkeiten können Sie uns ebenfalls unterstützen:

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Erbeinsetzung, Legat, Trauerspende

Tierschutz für die Zukunft

Erbeinsetzung und Legat - Ihre Tierliebe kann für immer weiter bestehen

Es ist nicht einfach, sich Gedanken über den eigenen Tod und zum eigenen Nachlass zu machen. Trotzdem ist es wichtig, dass man sich mit der Frage, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschieht, auseinandersetzt. 

Mit den entsprechenden Verfügungsformen (Testament oder Erbvertrag) können Sie bestimmen, was Sie Ihren Nahestehenden und der Welt hinterlassen möchten. Neben Ihren Liebsten können Sie auch eine Organisation Ihres Vertrauens berücksichtigen und somit Ihre Werte über den Tod hinaus bestehen lassen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Weil die Pflichtteile gesenkt werden, können Erblasserinnen und Erblasser neu über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Gerne beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen zu den Themen Erbschaft, Testament, Legat und Trauerspende

Persönlich

Rufen Sie uns an, 052 202 69 69 (Montag bis Donnerstag, 14.00 - 16.00) an und wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten bezüglich Testament, Legat und Erbschaft auf.

Ihr Kontakt:
Myrto Joannidis
kommunikation@susyutzinger.ch

Ihr Experte:
Dr. iur. Ueli Vogel-Etienne, SUST Stiftungsrat und Rechtsanwalt
Auskünfte

 


E-Ratgeber

In unserem kostenlosen E-Ratgeber finden Sie Informationen zur erbrechtilchen Situation in der Schweiz. Sie erfahren, wie Sie Ihren letzten Willen verfassen können und erhalten Beispiel-Formulierungen für ein Testament.

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Trauerspende - In Gedenken an einen lieben Menschen Gutes tun für den Tierschutz

Sie müssen sich von einem geliebten Menschen verabschieden, der dem Tierschutz verbunden war? Ein solcher Abschied kann niemand und nichts erträglicher machen. Manchmal kann es aber tröstlich sein, wenn dieser Moment mit etwas Schönem und Sinnvollem verbunden werden kann. Zum Beispiel mit einer Trauerspende anlässlich einer Trauerfeier. Die Hinterbliebenen werden gebeten, von Blumen und Kränzen bei der Beerdigung abzusehen. Vielmehr soll der Gegenwert einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen.

Wenn Ihnen diese Idee gefällt, sind wir gerne für Sie da und beraten Sie individuell und unkompliziert.

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Testamentvorlage von DeinAdieu.ch

DeinAdieu ist das erste Schweizer Online-Portal zum selbstbestimmten Lebensende. Der unabhängige und gemeinnützige Verein unterstützt Sie dabei Ihren letzten Willen zu regeln. Wir haben auf diesem Portal eine Seite für Sie eingerichtet.

Erstellen Sie in wenigen Schritten eine kostenlose Testamentvorlage auf der SUST-Seite auf DeinAdieu.ch

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Klären Sie Ihre offenen Fragen zu Ihrem Testament oder Erbe in einer kostenlosen Erstberatung mit einem der Erbrechtsspezialisten von DeinAdieu.ch.

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Bitte beachten Sie: 
Die SUST kann keine Haftung für eine rechtliche einwandfreie Nachlassregelung übernehmen. In Situationen mit komplizierten Vermögens- und/oder Familienverhältnissen ist es aufgrund der Komplexität der Erbrechts-Thematik empfehlenswert, eine Fachperson beizuziehen, sich individuell beraten und Verfügungen prüfen zu lassen.

 

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