Täglich geschehen solche Tierquälereien – TäterInnen kommen in der Schweiz oftmals bequem durchs Leben. Dies nicht etwa, weil unser Tierschutzgesetz nicht greifen würde, sondern vielmehr, weil die zuständigen Behörden von solchen Fällen häufig gar nicht erst erfahren. Tiere und Behörden sind auf die aktive Mithilfe jeder einzelnen TierfreundIn angewiesen. Es sind nämlich in den meisten Fällen PassantInnen, die zufällig einen Missstand beobachten, Tieren aus einer schrecklichen Lage heraushelfen und TierhalterInnen zur Rechenschaft führen können.
Bloss wie? Die meisten Menschen können zwar gefühlsmässig einschätzen, wenn einem Tier Unrecht getan wird, wissen dann aber nicht, wann und wie sie gegen solche Verstösse vorgehen und den Tieren zu ihrem Recht verhelfen können. Hier heisst es dann: Sachverhalt genau festhalten, möglichst viele Angaben machen und Meldung an die zuständigen Behörden erstatten.
Tierschutzrecht einfach erklärt
Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen. Sie enthält Informationen über die Strafbestimmungen gemäss dem eidgenössischen Tierschutzgesetz, zeigt die Pflichten der Tierhaltung auf und informiert, wie im Falle einer akuten Bedrohung vorgegangen werden kann.
Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ kann im Shop auf www.susyutzinger.ch kostenlos in digitaler oder gebundener Form bestellt werden. Die häufigsten Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten beantwortet die SUST im online Q&A: "Tier und Recht".
Bildlegende:
- Leidende Tiere sind auf die couragierte Hilfe von PassantInnen angewiesen
- Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen
- Haltungsmissstände sind Straftatbestände und müssen angezeigt werden. Bei der Polizei, dem kantonalen Veterinäramt oder Tierarzt.