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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?
Mein Hund hat jemanden gebissen, was passiert jetzt?
Mein Vermieter hat mir mündlich die Haltung eines Hundes zugesagt. Nun, nachdem ich meinen Hund bereits 6 Monate habe, wurde mir die Hundehaltung in dieser Liegenschaft schriftlich verboten. Ist das e
Der Hund meines Nachbars ist extrem dick. Ist das Tierquälerei?
Mein Hund wurde in der Hundepension leicht verletzt – wer muss die Tierarztkosten bezahlen?
Ich habe einen Hund in einem abgestellten Auto entdeckt – ist das nicht Tierquälerei?
Der Hund meines Nachbarn ist immer angekettet – ist das legal?
Wie gehe kläre ich ab, in welche Länder ich mit meinem Hund reisen darf? Und ob ich wieder in die Schweiz zurückkomme?
Wie läuft der Import von Hunden ab?
Wie viele Hunde darf ich halten?
Wo beginnt Tierquälerei?
Maulkorb- und Leinenpflicht: Wann gilt was?
Spaziergänge – wie oft und wie lange muss ich mit meinem Hund spazieren gehen?

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?
Reptilien: Braucht es Haltebewilligungen & Gutachten?
Sind Hasen und Kaninchen dasselbe?
Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?
Ich habe einen verletzten Fuchs gefunden, darf ich ihn in eine Klinik bringen?
Darf ich Fische ins WC werfen?
Meine Reinigungskraft hat meine Wellensittiche irrtümlich freigelassen, was kann ich tun?

Allgemeine Fragen und Antworten

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Was ist, wenn kurz nach der Übernahme eine Krankheit festgestellt wird, über die der Verkäufer/das Tierheim nicht informiert hat?

In der Regel greift hier die sogenannte Mängelhaftung.
 

Ein Mangel liegt aus rechtlicher Sicht dann vor, wenn das Tier nicht oder nur beschränkt zum vorausgesetzten Zweck gebraucht werden kann oder wenn der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zugesichert hat, die das Tier nicht aufweist.  

 

Grundsätzlich hat der Verkäufer für sämtliche Mängel einzustehen, auch für diese, für die ihn kein Verschulden trifft.

Der Mangel muss aber beim Vertragsabschluss bereits bestanden haben und der Käufer hatte zu diesem Zeitpunkt kein Wissen darüber.

 

Am besten man bringt das Tier nach Übernahme zu einem Tierarzt. Stellt dieser fest, dass etwas nicht stimmt, muss man dies sofort dem Verkäufer mitteilen. Macht man dies nicht, gilt der Kauf als genehmigt.

 

Anders ist es bei Mängeln, die man nicht einfach so entdecken konnte oder solche die sich erst später bemerkbar gemacht haben, (sogenannten versteckten Mängel) Diese muss man umgehend nach deren Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Jahren seit der Übernahme des Tieres melden. Eine längere Frist darf immer vereinbart werden, eine Verkürzung der Frist ist nicht zulässig.

Am besten werden diese Mängel schriftlich dem Verkäufer gemeldet.

Folgen einer fristgerechten Mängel-Anzeige sind: Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder der Vertrag kann rückgängig gemacht werden (Wandelung).

Es besteht auch die Möglichkeit der Nachbesserung. Das bedeutet, dass sich die Parteien darauf einigen, dass der Verkäufer bestimmte Handlungen nachträglich auf seine Kosten durchführt oder durchführen lässt. Wurde diesbezüglich im Kaufvertrag nichts vereinbart, hat der Käufer aber keinen Anspruch auf Nachbesserung. Die Gewährleistungsansprüche können vertraglich sehr stark eingeschränkt und sogar ganz ausgeschlossen werden.

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