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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?
Mein Hund hat jemanden gebissen, was passiert jetzt?
Mein Vermieter hat mir mündlich die Haltung eines Hundes zugesagt. Nun, nachdem ich meinen Hund bereits 6 Monate habe, wurde mir die Hundehaltung in dieser Liegenschaft schriftlich verboten. Ist das e
Der Hund meines Nachbars ist extrem dick. Ist das Tierquälerei?
Mein Hund wurde in der Hundepension leicht verletzt – wer muss die Tierarztkosten bezahlen?
Ich habe einen Hund in einem abgestellten Auto entdeckt – ist das nicht Tierquälerei?
Der Hund meines Nachbarn ist immer angekettet – ist das legal?
Wie gehe kläre ich ab, in welche Länder ich mit meinem Hund reisen darf? Und ob ich wieder in die Schweiz zurückkomme?
Wie läuft der Import von Hunden ab?
Wie viele Hunde darf ich halten?
Wo beginnt Tierquälerei?
Maulkorb- und Leinenpflicht: Wann gilt was?
Spaziergänge – wie oft und wie lange muss ich mit meinem Hund spazieren gehen?

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

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Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?

Wer einheimische Vögel hält, benötigt eine kantonale Haltebewilligung. Für die meisten anderen Vogelarten braucht man keine Bewilligung oder offizielle Ausbildung, wenn sie nicht gerade in zahlreichen Paaren gehalten werden. Zur Haltung von grossen Aras und grossen Kakadus allerdings ist ein Sachkundenachweis notwendig.  

Allgemeine Fragen und Antworten

Mein Tierarzt hat eine falsche Diagnose gestellt, das Tier ist jetzt tot – kann ich ihn belangen?
Was ist, wenn kurz nach der Übernahme eine Krankheit festgestellt wird, über die der Verkäufer/das Tierheim nicht informiert hat?
Was muss ein Übernahmevertrag enthalten?
Wie kann bei einem Haltungsmissstand vorgegangen werden?
Wie viele Tiere darf ich privat halten?
Für welche Tiere brauche ich eine Haltebewilligung?
Ab wann brauche ich einen Tierpflegerausweis?
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