de-CHen-US
Spendenkonto: IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Spenden
Futterkonto
Wehinachtstruck

Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

zurück

Mein Vermieter hat mir mündlich die Haltung eines Hundes zugesagt. Nun, nachdem ich meinen Hund bereits 6 Monate habe, wurde mir die Hundehaltung in dieser Liegenschaft schriftlich verboten. Ist das e

Hier kommt in der Regel das Gewohnheitsrecht zum Zug. Besitzen Sie als Mieterin oder Mieter seit längerer Zeit einen Hund, dürfen Sie ihn behalten. Dies jedenfalls, wenn der Vermieter oder der Liegenschaftsverwalter von Ihrem Hund wusste. In einem solchen Fall spielt es keine Rolle, was im Mietvertrag steht oder ob der Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt hat. Das Tier gilt als stillschweigend genehmigt.

ABER: Diese Genehmigung kann widerrufen werden, wenn der Hund zu Klagen Anlass gibt.

Art. 257 f OR. besagt, dass der Mieter die Sache sorgfältig gebrauchen muss und auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen muss. Das bedeutet, dass der Vermieter Emissionen aus der Tierhaltung nicht tolerieren muss, wenn sie sich in unzumutbarer Weise auf die Wohnung und das Haus, die Mitbewohner und auch auf benachbarte Grundstücke auswirken.
Es ist sinnvoll, wenn ein Mieter sich die Zustimmung schriftlich geben lässt. Ist die (schriftliche) Zustimmung einmal erteilt, kann sich der Vermieter gegen die nicht übermässigen Belästigungen der Hundehaltung nur schwer zur Wehr setzen. Für die Rücknahme der einmal erteilten Zustimmung müssen wichtige Gründe vorgebracht werden.

Häufig erlauben Vermieter Haustierhaltung nicht, weil Rechte und Pflichten nirgends genau geregelt sind. Hier kann ein Vertragszusatz des IEMT Abhilfe schaffen (www.iemt.ch), welcher Regeln erarbeitet hat, die sowohl im Interesse von Vermieteten und Mietern als auch das Bedürfnis der Tiere nach artgerechter Haltung berücksichtigen. Schlagen sie Ihrem Vermieter diesen Vertragszusatz vor.

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?
Reptilien: Braucht es Haltebewilligungen & Gutachten?
Sind Hasen und Kaninchen dasselbe?
Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?
Ich habe einen verletzten Fuchs gefunden, darf ich ihn in eine Klinik bringen?
Darf ich Fische ins WC werfen?
Meine Reinigungskraft hat meine Wellensittiche irrtümlich freigelassen, was kann ich tun?

Allgemeine Fragen und Antworten

Mein Tierarzt hat eine falsche Diagnose gestellt, das Tier ist jetzt tot – kann ich ihn belangen?
Was ist, wenn kurz nach der Übernahme eine Krankheit festgestellt wird, über die der Verkäufer/das Tierheim nicht informiert hat?
Was muss ein Übernahmevertrag enthalten?
Wie kann bei einem Haltungsmissstand vorgegangen werden?
Wie viele Tiere darf ich privat halten?
Für welche Tiere brauche ich eine Haltebewilligung?
Ab wann brauche ich einen Tierpflegerausweis?
nach oben