de-CHen-US
Spendenkonto: IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Spenden
Futterkonto
Bitte kein Feuerwerk

Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

zurück

Wie läuft der Import von Hunden ab?

Die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland wird in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht) geregelt und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kontrolliert.

In der Regel gilt:

  • Es können maximal 5 Tiere zu Heimtierbedingungen eingeführt werden.
    (Die Einfuhr von mehr als 5 Tieren fällt unter die Einfuhr zu Handelszwecken)
  • Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist generell verboten.
  • Der Hund braucht einen korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass (von 12 -16 Wochen)
  • Der Hund muss korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (von 12-16 Wochen).
  • Der Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung, die im Heimtierpass eingetragen werden muss. Die Impfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen und muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein. Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigungwonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden.
  • Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung). Man muss sich also diesbezüglich unbedingt vor der Einreise in die Schweiz informieren. Besteht Unklarheit, ob ein Hund korrekt gegen Tollwut geimpft wurde, ist das Risiko einer Zwangseuthanasierung oftmals gross!
  • Nach der Einreise mit dem Hund sollte man einen Termin beim Tierarzt vererinbaren, der die Papiere prüft und den Hund bei der Datenbank Amicus registriert.

Katzen - Fragen und Antworten

Meine Katze wurde von einem Hund verletzt, wer trägt die Kosten?
Darf ich die Nachbarskatze füttern?
In unserem Quartier hat es heimatlose Katzen, was kann ich tun?
Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

Ein Esel lebt mit Pferden – reicht das?
Darf ich ein einzelnes Kaninchen halten?
Reptilien: Braucht es Haltebewilligungen & Gutachten?
Sind Hasen und Kaninchen dasselbe?
Vögel: Braucht es Halterprüfungen & Haltebewilligungen?
Ich habe einen verletzten Fuchs gefunden, darf ich ihn in eine Klinik bringen?
Darf ich Fische ins WC werfen?
Meine Reinigungskraft hat meine Wellensittiche irrtümlich freigelassen, was kann ich tun?

Allgemeine Fragen und Antworten

Mein Tierarzt hat eine falsche Diagnose gestellt, das Tier ist jetzt tot – kann ich ihn belangen?
Was ist, wenn kurz nach der Übernahme eine Krankheit festgestellt wird, über die der Verkäufer/das Tierheim nicht informiert hat?
Was muss ein Übernahmevertrag enthalten?
Wie kann bei einem Haltungsmissstand vorgegangen werden?
Wie viele Tiere darf ich privat halten?
Für welche Tiere brauche ich eine Haltebewilligung?
Ab wann brauche ich einen Tierpflegerausweis?
nach oben