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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

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Wo beginnt Tierquälerei?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.

Das Tierschutzgesetz (TSchG) regelt in Art. 26 die Tierquälerei. Demnach begeht Tierquälerei im rechtlichen Sinne, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Auch wer ein Tier qualvoll oder aus Mutwillen tötet, Kämpfe zwischen Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden, im Rahmen von Tierversuchen einem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügt oder ein Tier aussetzt oder zurücklasst, um sich seiner zu entledigen, begeht Tierquälerei.
Neben der Tierquälerei im Sinne von Art. 26 TschG sind auch eine Reihe weiterer Handlungen strafbar, die vom TschG pauschal als «übrige Widerhandlungen» bezeichnet werden. Darunter fallen etwa das jeweils vorschriftswidrige Züchten, Transportieren, Schlachten, Durchführen von Tierversuchen und anderen Eingriffen an Tieren oder das Erzeugen, Züchten, Halten, Verwenden von oder Handeln mit vorschriftswidrig gentechnisch veränderten Tieren. Ausserdem enthält die Tierschutzverordnung (TSchV) einen umfangreichen und nach Tierarten gegliederten Katalog von verbotenen Handlungen.
Verletzt ein Täter also die allgemeinen oder die für bestimmte Tierarten wie Hunde oder Katzen zusätzlich bestehenden speziellen Haltungsvorschriften, macht er sich strafbar.

Wer einen Missstand beobachtet, sollte zuerst die massgebliche Rechtslage und relevanten Gesetze für den konkreten Fall und die betreffende Tierart recherchieren. Auch ein Gespräch mit dem Tierhalter kann in vielen Fällen bereits eine wesentliche Veränderung mit sich bringen.

Wer eine Tierquälerei melden will, kann bei der Polizei oder direkt beim kantonalen Veterinäramt Strafanzeige einreichen. Eine Anzeige wegen Tierquälerei kann von jedermann eingereicht werden – eine Involvierung in die betreffende Situation ist nicht nötig.

Katzen - Fragen und Antworten

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