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Tier und Recht - Fragen und Antworten

Tier und Recht -  Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) beantwortet Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten leicht verständlich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: info@susyutzinger.ch

In der SUST-Broschüre "Tiere haben Rechte" finden TierfreundInnen das wichtigste zum Schweizer Tierschutzgesetz auf wenigen Seiten verständlich zusammengefasst. Ebenfalls wird das richtige Vorgehen beim Melden von Verstössen gegen das Tierschutzgesetzt beschrieben.

Hunde - Fragen und Antworten

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Maulkorb- und Leinenpflicht: Wann gilt was?

Neben vielen eidgenössischen Vorschriften müssen Hundehaltende auch kantonale Bestimmungen beachten. Während der Schutz der Tiere vor dem Menschen durch das Tierschutzrecht landesweit einheitlich geregelt wird, ist der Schutz des Menschen vor Tieren nämlich Sache der Kantone.

Die hunderelevanten Bestimmungen können von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede aufweisen. So gibt es unterschiedliche Vorschriften über die Leinen- und Maulkorbpflicht. Im Kanton Zug z.B. darf der Halter eines Bullterriers diesen grundsätzlich abgeleint spazieren führen. Im Kanton Zürich muss er seinen Hund an die Leine nehmen (im Kanton Zürich werden Bullterrier als gefährliche Hunde eingestuft) und ihm einen Maulkorb anlegen. Im Kanton Schwyz besteht eine Leinenpflicht für alle Hunde auf dem gesamten öffentlichen Gebiet.

Jeder Hundehalter ist folglich dazu angehalten, vor der Anschaffung eines Hundes abzuklären, ob die jeweilige Hunderasse im Wohnkanton erlaubt ist und ob die kantonalen Bestimmungen einen allgemeinen, hunderassenunabhängigen Leinenzwang vorsehen.

Katzen - Fragen und Antworten

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Die Nachbarskatze ist während des ganzen Tages rausgesperrt und kann nicht ins Haus hinein, während ihre Besitzer bei der Arbeit sind. Es gibt kein Katzentürchen und keinen Unterschlupf für das Tier.

Weitere Tierarten - Fragen und Antworten

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Allgemeine Fragen und Antworten

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