Steuerersparnis durch Ihre Spende
Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz ist von den Steuern befreit. Sie können Ihre Zuwendungen (je nach kantonalem Steuergesetz) teilweise oder sogar ganz von der Steuer abziehen. Ihr Beitrag kann sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons – und Gemeindesteuern im Umfang der kantonalen Steuergesetzgebung in Abzug gebracht werden. Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Steuererklärung über die von Ihnen während des Jahres getätigten Spenden.
► Sollten Sie die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz nicht im Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen Ihres Kantons finden, schreiben Sie uns eine Email, wir senden Ihnen das entsprechende Dokument zu.
Auch einige Finanzämter in Deutschland anerkennen Spenden an unsere Stiftung, so dass diese ebenfalls von den Steuern abgezogen werden können.
Verdankung / Steuerbestätigung
Wir verdanken alle Spenden ab CHF 100.- mit einem persönlichen Schreiben. Für Steuer-Abzüge erhalten Sie am Anfang des Jahres eine Spendenbestätigung über sämtliche Spenden, die Sie während des vergangenen Jahres an unsere Stiftung getätigt haben.
Damit wir auch in Zukunft Tierleid mindern können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Mit diesen weiteren Möglichkeiten können Sie uns ebenfalls unterstützen: