de-CHfr-FR
Spendenkonto: IBAN CH87 0900 0000 8466 6666 9
Spenden
Futterkonto
Wehinachtstruck

Mediencorner

Viele Tierheime und auch die Strassentiere benötigen dringend Hilfe

In diesem Bereich können Sie sich mit Medientexten und Bildmaterial für Ihr Printmedium bedienen. Auch Audioclips stehen für neue Medien zu Verfügung. Wir bitten Sie, diese Inhalte nur im Zusammenhang mit den betreffenden Pressemitteilungen oder Tierschutzeinsätzen und in deren Kontext zu verwenden!

Verlage können die Arbeit der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz unterstützen, indem sie Füllerinserate kostenlos publizieren. Eine Auswahl haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt. Weitere Audios, Bilder oder Bilddaten stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Kontakt für Medien und Bildmaterial
Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz
Weisslingerstrasse 1
8483 Kollbrunn

Tel. 052 550 52 16
Fax 052 203 26 80

kommunikation@susyutzinger.ch

zur Anmeldung für den Medienverteiler

zur Anmeldung für den e-Newsletter

 

Medienmitteilungen

zurück

Tiere haben Rechte

Regelmässig erreichen die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) Anfragen was zu tun ist bei Feststellungen, dass ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder überanstrengt wird. Das geht von Beobachtungen oder gar Berichten über Aussagen von der Täterschaft selbst, dass ein Tier qualvoll oder mutwillig getötet oder dies zumindest versucht bzw. beabsichtigt wurde bis zu Sichtungen von Menschen, die Tiere aussetzen.

Täglich geschehen solche Tierquälereien – TäterInnen kommen in der Schweiz oftmals bequem durchs Leben. Dies nicht etwa, weil unser Tierschutzgesetz nicht greifen würde, sondern vielmehr, weil die zuständigen Behörden von solchen Fällen häufig gar nicht erst erfahren. Tiere und Behörden sind auf die aktive Mithilfe jeder einzelnen TierfreundIn angewiesen. Es sind nämlich in den meisten Fällen PassantInnen, die zufällig einen Missstand beobachten, Tieren aus einer schrecklichen Lage heraushelfen und TierhalterInnen zur Rechenschaft führen können.

 

Bloss wie? Die meisten Menschen können zwar gefühlsmässig einschätzen, wenn einem Tier Unrecht getan wird, wissen dann aber nicht, wann und wie sie gegen solche Verstösse vorgehen und den Tieren zu ihrem Recht verhelfen können. Hier heisst es dann: Sachverhalt genau festhalten, möglichst viele Angaben machen und Meldung an die zuständigen Behörden erstatten.

 

Tierschutzrecht einfach erklärt

Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen. Sie enthält Informationen über die Strafbestimmungen gemäss dem eidgenössischen Tierschutzgesetz, zeigt die Pflichten der Tierhaltung auf und informiert, wie im Falle einer akuten Bedrohung vorgegangen werden kann.

 

Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ kann im Shop auf www.susyutzinger.ch kostenlos in digitaler oder gebundener Form bestellt werden. Die häufigsten Fragen von TierhalterInnen, TierfreundInnen und Interessierten beantwortet die SUST im online Q&A: "Tier und Recht".

 

Bildlegende:

 

  • Leidende Tiere sind auf die couragierte Hilfe von PassantInnen angewiesen
  • Die Broschüre „Tiere haben Rechte“ der SUST hilft, sich in solchen Fällen richtig zu verhalten und sich aktiv für den Schutz von einzelnen Tieren einzusetzen
  • Haltungsmissstände sind Straftatbestände und müssen angezeigt werden. Bei der Polizei, dem kantonalen Veterinäramt oder Tierarzt.

Anmeldung Medienverteiler

nach oben