Weil Säugetiere an Tollwut erkranken können, gelten bei Reisen mit Heimtieren besondere Vorschriften. Das Einschleppen der Krankheit, die für Tiere und auch für Menschen tödlich ist, soll damit verhindert werden.
Der Tod durch Tollwut ist für alle Lebewesen unglaublich qualvoll und tritt in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen infolge Lähmung des Atmungszentrums ein.
Die Schweiz gilt seit 1999 offiziell als tollwutfrei - und das soll auch so bleiben.
Die Bestimmungen werden darum regelmässig angepasst und rigoros durchgesetzt.
Für Russland und Belarus gelten ab 16. September 2024 die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer.
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