In Deutschland ist es - per Gesetz - verboten zwischen 1. März und 30. September Hecken zu schneiden.
Hier in der Schweiz ist das etwas anders geregelt…
Dennoch:
Auch wenn das milde Wetter jetzt zu Gartenarbeiten animiert…
Zwischen März und Juni sollten Sie auf jegliche Art von Rückschnitten verzichten oder zuvor Ihre Hecken auf mögliche Brutstätten oder Nistplätze untersuchen.
Denn in dieser Zeitspanne bewegt sich die Brutzeit vieler Vögel.
Brutstätten oder Nester zu zerstören, zu beschädigen oder gar von ihrem angestammten Platz zu entfernen, ist in der Schweiz strengstens verboten!
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