3. März, Tag des Artenschutzes:
Das Parlament hat im Dezember 2022 das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) gutgeheissen.
Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten.
Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen:
Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Damit wird der Schutz des Wolfes in der Schweiz massiv gelockert und den Kantonen wird ohne klare Vorgabe viel Macht übergeben.
Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen. Besonders in der heutigen Zeit, wo überall ein grosses Artensterben herrscht, muss alles unternommen werden, um den Artenschutz zu fördern und nicht zu lockern! Deshalb setzen wir uns für den Wolf- und Artenschutz in der Schweiz ein.
CHWOLF, der Wildtierschutz Schweiz, der Verein Wolf Facts, der Verein Avenir Loup Lynx Jura, die Tessiner Gruppo Uomo e Biodiversità, die Wolfdog Association und die neu gegründeten Gruppe Wolfs-Hirten ergreifen das Referendum:
„Nein zum erneut missratenen Jagdgesetz“.
Wir unterstützen dieses Referendum.
Und Sie können das ebenso! Hier geht es zu den Infos und den Unterschriftenbögen: