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Save My Life

Projekt "SaveMyLife"

Lebenserhaltende Soforthilfemassnahmen für verletzte Fundtiere

Jeden Tag verunfallen in der Schweiz Katzen im Strassenverkehr. Wenn sie dabei nicht getötet werden, bleiben sie häufig verletzt und im Schockzustand zurück. Aus Angst, dass sie die Behandlungskosten selber tragen müssen, bringen Finder die verletzten Fundtieren oft nicht zu einem Tierarzt und die Tiere verenden qualvoll. Auch kommt es vor, dass Tierkliniken verunfallte Fundtiere, deren Besitzer nicht innert kurzer Zeit ausfindig gemacht werden können, aus finanziellen Gründen abweisen. Gelegentlich werden solche Tiere auch direkt eingeschläfert, weil niemand bereit ist, für ihre Behandlung aufzukommen.

Das Projekt "SaveMyLife" soll verletzte Fundtiere (hauptsächlich Katzen aber auch Ziervögel, Nager und andere Heimtiere) davor bewahren, dass ihnen lebenserhaltende Soforthilfemassnahmen aus finanziellen Gründen verwehrt werden. Ausserdem soll es Besitzern betroffener Tiere erspart bleiben, dass geliebte Heimtiere vorschnell und ohne Einwilligung euthanasiert werden.



Die SUST hat einen Fonds eingerichtet, aus welchem sie (im Rahmen eines fixen Budgets) Beiträge in erster Linie für lebenserhaltende Erstversorgungen von Fundtieren aber unter bestimmten Umständen auch für weiterführende Behandlungen (z.B. operative Eingriffe) ausrichten kann. Über die Höhe der Beiträge für weiterführende Behandlungen entscheidet die Stiftung von Fall zu Fall. Sie soll jedoch in der Regel 80% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Besteht auf Grund der Schwere der Verletzungen keine Aussicht auf Genesung, so kann der Stiftung auch die Euthanasie eines Heimtieres verrechnet werden (Beitrag SUST: CHF 80.--).

Vorgehen
Tierkliniken und Tierärzte können die Kosten für die lebenserhaltende Erstversorgung inkl. Notfallbehandlung von Fundtieren bis zu einem Maximum von CHF 730.--* der SUST in Rechnung stellen. Im Gegenzug erhält die Stiftung ein Foto der Katze sowie Informationen zum Tier, dessen Krankengeschichte (soweit bekannt), Informationen über die vorgenommenen Behandlungen sowie Informationen über die vorgesehene Zukunft des Tieres (direkte Vermittlung aus Klinik, über private Pflegestelle oder Weitergabe an ein Tierheim). Diese Informationen darf die SUST für ihre Zwecke nutzen.

*Eine lebenserhaltende Erstversorgung inkl. Notfallbehandlung beinhaltet gemäss Definition SUST folgende Massnahmen: 

  1. Erstuntersuch: Katze CHF 55.-- (Kleintier: CHF 45.--)                                  
  2. Blutstillung / Wundversorgung: CHF 75.--
  3. Ringer-Lactat-Infusion: CHF 43.-- (inkl. Katheter und Infusionsbesteck)
  4. Röntgen (Katzogramm): CHF 140.--
  5. Schienung von Brüchen: CHF 250.-- (inkl Narkose und Material)
  6. Überwachung / Sauerstoffboxe: CHF 25.-- / 15 min
  7. Notfalllabor: CHF 150.-- (Hämatologie und Chemie)


Für weiterführende Behandlungen (Operationen, Therapien etc.) muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, der durch die Geschäftsleitung geprüft wird: info@susyutzinger.ch

WICHTIG: Wird nach erfolgter Behandlung ein Besitzer ermittelt, so soll dieser den durch die SUST geleisteten Beitrag an die Stiftung zurückerstatten.

Vom Projekt «SaveMyLife» profitieren vorrangig Tierärzte, welche unsere Schweizer Katzen-Kastrationsaktionen mit vergünstigten Konditionen unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze: Dokument zum Ausdrucken

 

Save My Life

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Wer kennt "Mr. X"?

März 2024

"Mr. X" wurde am 8.3.24 von seiner Finderin auf einem Feld in Buttisholz LU entdeckt und in die AniCura Kleintierpraxis Sursee gebracht. Sein Zustand war nicht gut und er stank fürchterlich nach Eiter. Die grossherzige Finderin finanzierte die dringend nötigen Sofortmassnahmen aus eigener Tasche. Weil ihm Eiter aus dem Ohr tropfte, bemerkte der Tierarzt eine nicht behandelte, massive Ohrentzündung, die eine weitere Operation erforderlich macht. Wir haben uns entschieden, "Mr. X" diese Operation im Rahmen unseres Projekts "SaveMyLife" zu ermöglichen, in der Hoffnung, dass es dem lieben Büsi bald besser geht.
Mehr Informationen zu "SaveMyLife": www.susyutzinger.ch/SUST/SaveMyLife
Da der schöne, verschmuste, kastrierte jedoch ungechippte schwarze Kater bisher von niemandem vermisst wird, kann leider auch nicht ausgeschlossen werden,
dass er auf Grund seiner gesundheitlichen Probleme ausgesetzt wurde.
An dieser Stelle möchten wir wieder einmal mehr darauf hinweisen, dass
- das Aussetzen von Tieren gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG eine Straftat ist
   (und das Aussetzen von kranken Tieren ausserdem besonders gemein)
- das Halten von Haustieren unter Umständen mit hohen Kosten verbunden ist und
   man sich die Anschaffung daher vorher gut überlegen muss
- Haustiere regelmässig tierärzlich untersucht werden sollten, damit mögliche
   Erkrankungen bereits im Anfangsstadium erkannt und behandelt werden können
Falls "Mr. X" jedoch seinem Besitzer/seiner Besitzerin entlaufen sein sollte und er/sie erkennt ihn auf den Fotos wieder, so melde er/sie sich doch bitte bei seiner Finderin via STMZ-Fundmeldung: www.stmz.ch/de/333694
Unser herzlicher Dank geht an
- die AniCura Kleintierpraxis Sursee AG für die vergünstigten Konditionen
- die Finderin von Mr. X für ihr spontanes und selbsloses Handeln und die gute
   Betreuung von Mr. X
- alle unsere GönnerInnen für Ihre wunderbare Unterstützung
Wer kennt "Mr. X"?
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